Sommerreise der Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley startet Initiative für mehr Qualität in den Kitas

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Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und Senatorin Sandra Scheeres beim Besuch der Kita Schneckenhaus© Thomas Imo/photothek.net

Zum Start ihrer Sommerreise hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am 28. August gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin, Sandra Scheeres, die AWO Kita Schneckenhaus in Berlin besucht. Die Einrichtung richtet sich optimal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder aus, denn neben der sprachlichen Bildung können die Kinder im Kitaalltag musische und auch naturwissenschaftliche Erfahrungen sammeln.

Dr. Katarina Barley nutzte den Besuch, um die Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland vorzustellen. Zwar gibt es immer mehr Plätze in Kitas und Kindertagespflege, aber nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Angebote, wie auch aktuelle Studien zeigen. Die Bundesfamilienministerin fordert deshalb unter anderem ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit finanzieller dauerhafter Beteiligung des Bundes.

Dr. Katarina Barley:

"Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Angebote. Die Weichen wurden dafür bereits mit dem Qualitätsprozess von Bund und Ländern in die richtige Richtung gestellt. Ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist jetzt der nächste Schritt. Dazu gehört, dass der Bund dauerhaft mehr Mittel für die Verbesserung der Qualität von Kitas zur Verfügung stellt. Wir müssen vor allem für bessere Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern sorgen und ihren Beruf attraktiver machen. Klar ist: Qualität kostet Geld, aber nirgendwo sonst ist unser Geld besser angelegt. Gute Kitas schaffen gute Chancen für alle Kinder."

Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Mit dem Qualitätsprozess, den das Bundesfamilienministerium und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder unter Beteiligung zahlreicher Akteure 2014 gestartet haben, sind Meilensteine gesetzt. Im Herbst 2016 wurden gemeinsame Qualitätsziele verabschiedet und im Frühjahr 2017 beschloss die Jugend- und Familienministerkonferenz mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.

Expertise zur Gesetzgebungs- und Finanzierungskompetenz

Dass der Bund ein solches Gesetz regeln kann, zeigt auch eine aktuelle Studie: In der Expertise "Gesetzgebungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes für ein Qualitätsentwicklungsgesetz Kindertagesbetreuung" hat Prof. Dr. jur. Joachim Wieland von der Universität Speyer im Auftrag des Bundesfamilienministerium diese Frage untersucht. Laut der Expertise hat der Bund zur Förderung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl die Gesetzgebungs- als auch die Finanzierungskompetenz.

Die Gesetzgebungskompetenz begründet sich aus der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG iVm Art. 72 Abs. 2 GG). Die Verwaltungskompetenz des Bundes kann aus der Natur der Sache hergeleitet werden, weil es sich um einen überregional geprägte Aufgabe handelt. Die Finanzierungskompetenz des Bundes ergibt sich aus dem Konnexitätsprinzip (Art. 104a Abs. 1 GG).

Dr. Katarina Barley auf Sommerreise

Der Kitabesuch bildet den Auftakt zur Sommertour von Dr. Katarina Barley. Vom 28. bis 31. August besucht die Bundesfamilienministerin Einrichtungen und Initiativen in ganz Deutschland. Im Mittelpunkt ihrer Reise steht der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern und Akteuren vor Ort.