Jetzt Antrag stellen Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet erstes Förderprogramm

Dr. Franziska Giffey, Katarina Peranic und Jan Holze mit dem Beschluss der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Dr. Franziska Giffey (Mitte) nach der Unterzeichnung des Beschlusses des Stiftungsrats - im Beisein der beiden Vorstände der Stiftung, Katarina Peranić und Jan Holze© BMFSFJ

Gemeinsam mit dem Vorständen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Katarina Peranić und Jan Holze - hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 10. September die Bewerbungsphase für das erste Förderprogramm der Stiftung gestartet. Bis zum 1. November 2020 können Anträge bei der Stiftung eingereicht werden, die erst Mitte des Jahres errichtet wurde.

Dr. Franziska Giffey:

"Die Stiftung legt ein beeindruckendes Tempo vor. Die beiden Vorstände haben innerhalb von nur zwei Monaten ein Arbeitsprogramm und eine Förderrichtlinie konzipiert. Das ist ein toller Start für die Stiftung. Dass die Stiftungsmittel vor allem für die Digitalisierung eingesetzt werden, entspricht den Wünschen der Zivilgesellschaft und ist ein wichtiges Zeichen an viele Millionen Engagierte in Deutschland. Als diesjährige Stiftungsratsvorsitzende freut mich auch sehr, dass das Thema Nachwuchsgewinnung eine wichtige Rolle spielt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche fehlen in Zeiten von Corona Betreuungsangebote in den Ferien und in der Freizeit. Mit Hilfe der Stiftung können Vereine vor allem im strukturschwachen und ländlichen Raum kurzfristig selbst organisierte Angebote auf den Weg bringen. So wird der Nachwuchs an ehrenamtliche Arbeit herangeführt."

Ziele des Förderprogramms 2020

Ein Ziel des Förderprogramms ist es, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt zu stärken - auch um Krisen besser begegnen zu können. Daneben dient die Förderung insbesondere der Qualifikation und Beratung bürgerschaftlich Engagierter, der Förderung von Innovationen und dem Schaffen und Aufrechterhalten von ehrenamtlich getragenen Angeboten in Zeiten der Corona-Pandemie - insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Außerdem zielt die Förderung auf innovative Formen der Nachwuchsgewinnung für Engagement und Ehrenamt in Zeiten der Corona-Pandemie.

Antragsberechtigte, Zeiträume und Förderhöhen

Einen Förderantrag können alle gemeinnützigen Organisationen einreichen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Es können Projekte mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Weiterleitungen der Förderung in Verbandsstrukturen bis zu 10.000 Euro sind möglich, die Erstempfängerin oder der Erstempfänger kann hierfür bis 1,5 Millionen Euro beantragen. Bis zu einer Förderung von 5000 Euro beträgt die Förderquote regelmäßig 90 Prozent. Das bedeutet einen Eigenanteil von 10 Prozent. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro ist ein Eigenanteil von 20 Prozent aufzubringen. Folgende Ausgaben sind in den jeweiligen Projekten förderfähig:

  • Sachausgaben (zum Beispiel Hard- und Software),
  • projektbezogene Personalkosten,
  • Honorare (zum Beispiel für Programmierung oder Design),
  • begleitende Qualifizierungs- und Coachingangebote sowie
  • die projektbezogene Verwaltungskostenpauschale.

Anträge sind ab sofort bis zum 1. November 2020 auf der Internetseite der Stiftung möglich. Für Rückfragen hat die Stiftung eine Telefonnummer eingerichtet: 03981/2174300.

Aktuelle Aufgaben der Stiftung

Durch die Corona-Pandemie war und ist die Zivilgesellschaft vor besondere Herausforderungen gestellt. Zentrale Aufgaben der Stiftung in diesem Jahr sind, den Erhalt der eigenen Struktur nachhaltig zu gewährleisten, einem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen dauerhaft entgegenzuwirken, die eigenen Angebote wieder aufzubauen und dort, wo es an Engagementstrukturen mangelt, den Auf- und Ausbau nachhaltig zu unterstützen - sei es im Rahmen von Veranstaltungen oder des alltäglichen Engagementbetriebs.

Informationen zur Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" und soll insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Sitz der Stiftung ist die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Stiftung werden das starke, lebendige, vielfältige bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt von rund 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland anerkannt und wertgeschätzt. Zum ersten Mal gibt es mit der Stiftung eine bundesweite Anlaufstelle für die deutschlandweit ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten.

Ein Schwerpunktthema der Stiftungsarbeit wird die Digitalisierung sein. Zudem wird sie die Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird darüber hinaus auch bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen und Fortbildung anbieten. Ab 2021 sind finanzielle Mittel von bis zu 30 Millionen jährlich für die Stiftung vorgesehen.