Der neue Elterngeldrechner: Was ändert sich mit dem ElterngeldPlus?

Vater füttert Baby mit einem Fläschchen, Bildnachweis: Fotolia
Mehr als ein Drittel der Väter nehmen Elterngeldmonate in Anspruch© Bildnachweis: Fotolia

Mit dem neuen Elterngeldrechner können werdende Eltern ausprobieren, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt.

Immer mehr junge Familien wünschen sich Zeit für die Familie, aber auch Zeit für den Beruf: Neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden, dass sich Mütter und Väter gemeinsam um ihre Kinder kümmern sollten. Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, unterstützen deshalb Eltern, die in Teilzeit arbeiten mit einer Vielzahl von Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden.

Der Elterngeldrechner, der unter www.familien-wegweiser.de abrufbar ist, hilft dabei, die ersten Monate mit Kind gemeinsam zu planen - zeitlich und finanziell. Mit dem erweiterten Planer können Eltern für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, ihren Anspruch auf das neue ElterngeldPlus errechnen und so besser planen, welche Kombination von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für sie in Frage kommt.

Das neue Plus: Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Der aktualisierte und erweiterte Elterngeldrechner mit Planer ist abrufbar im Serviceportal für Familien www.familien-wegweiser.de.