Der lange Weg zur Gleichstellung: Gleichberechtigungsgesetz vor 50 Jahren in Kraft getreten

Vor genau 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts", das so genannte Gleichberechtigungsgesetz, in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die im Grundgesetz von 1949 festgeschriebene Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Familienrecht umzusetzen.

Bis 1958 war das Familienrecht stark von einem patriarchalischen Ehe- und Familienverständnis geprägt. Der Ehemann wurde als das Oberhaupt der Familie angesehen, dem das Recht zustand, in allen ehelichen und familiären Angelegenheiten in letzter Instanz zu entscheiden. Die Ehefrau war demgegenüber gesetzlich verpflichtet, den Haushalt zu führen. Einer beruflichen Tätigkeit konnte sie nur nachgehen, wenn diese mit ihren ehelichen und familiären Pflichten vereinbar war. War dies nach Ansicht des Ehemannes nicht der Fall, konnte er das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau kündigen. Das Gleichberechtigungsgesetz schaffte dieses Kündigungsrecht des Ehemannes ab und änderte auch das eheliche Güterrecht.

Forschungsprojekt "Was kommt nach dem Ernährermodell?"

Die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen das "Gleichberechtigungsgesetz" entstand, scheinen heute sehr weit zurück zu liegen. Trotzdem lässt sich konstatieren, dass weitere gesetzliche Regelungen - auch im Familien- und Sozialrecht - das Leitbild einer partnerschaftlichen gleichberechtigten Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern keineswegs widerspruchsfrei unterstützen. In dem Forschungsprojekt "Was kommt nach dem Ernährermodell?", das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht durchführt, wird dieses Thema international vergleichend untersucht. Sind die Reaktionen des Familien- und Sozialrechts auf die gesellschaftlichen Veränderungen angemessen, aufeinander abgestimmt und wie wirken sie wiederum auf die Gesellschaft? Fördern oder konterkarieren sie die eigenständige Existenzsicherung von Frauen?

Internationale Tagungen zum Thema

Eine erste internationale und interdisziplinäre Tagung im Rahmen des Forschungsprojekts "Was kommt nach dem Ernährermodell?" hat im Herbst 2007 in der Villa Vigoni in Como, Italien stattgefunden. Im Herbst 2008 wird ein Expertenworkshop stattfinden, bei dem die Themen der Auftakttagung, unter anderem anhand des Beispiels des ehelichen Güterrechts, vertiefend behandelt werden.