Positionspapier Den Schutz und die Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt stärken

Das Bundesfamilienministerium hat am 21. September ein Positionspapier zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt veröffentlicht. Dieses informiert über die Erkenntnisse aus vier Jahren Gleichstellungspolitik für trans- und intergeschlechtliche Menschen. Deutlich wird: Es besteht beachtlicher Handlungsbedarf.

So fordert das Bundesfamilienministerium in seinem Positionspapier unter anderem ein gesetzliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern, die Etablierung von obligatorischen Beratungsangeboten für Eltern sowie die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt.

Weitere Forderungen sind: Die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht sowie ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt.

Außerdem sollen Projekte und Programme, die die Akzeptanz fördern und Vorurteile gegenüber inter- und transgeschlechtlichen Menschen abbauen, weiter ausgebaut werden. Zudem fordert das Bundesfamilienministerium flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien.

Die Forderungen stützen sich auf wissenschaftlich fundierte Begleitforschung zum Thema und den intensiven Dialog mit Sachverständigen und der Zivilgesellschaft. 

Zum Hintergrund

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden, Transfeindlichkeit entgegenzutreten und die Verbesserung der Lebenssituation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen durch die Änderung des Personenstandrechts zu evaluieren und auszubauen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat das Bundesfamilienministerium 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transgeschlechtlicher Menschen unter seinem Vorsitz eingerichtet. Darin wirkten das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesverteidigungsministerium mit. Ein gemeinsames Ergebnispapier der IMAG wurde angestrebt, konnte zwischen den beteiligten Ressorts jedoch nicht erzielt werden.