Ringvorlesung Caren Marks spricht zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz"

Ein Junge hält ein Schild hoch, auf dem er sich wünscht, mitbestimmen zu können
Kinderrechte ins Grundgesetz war das Thema eines Vortrags von Caren Marks an der Hochschule Magedeburg-Stendal © Felix Zahn/photothek.net

Am 21. Januar hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, an der Hochschule Magdeburg-Stendal einen Vortrag zum Thema "Die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz - ein wichtiges Signal für die Geltung der Kinderrechte in Deutschland" gehalten. Anlass war eine Ringvorlesung, die zentrale Grundlagen zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) vermittelt. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.

Caren Marks betonte:

"Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, dann wird das enorme Ausstrahlungswirkung haben und zu Verbesserungen für Kinder in allen Bereichen führen. Das Grundgesetz ist der Wertekompass, der uns leitet. Genau hier müssen wir die Kinderrechte verankern. Mit diesem Vorhaben werden wir die Kinderrechte stärken und ganz maßgeblich dazu beitragen, Deutschland noch kinderfreundlicher zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Legislaturperiode für Kinderrechte etwas Bleibendes schaffen."

Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Für die 19. Legislaturperiode wurde das Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesinnenministerium und den Ländern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erarbeitet.

Der Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe wurde im Oktober 2019 veröffentlicht und enthält drei Varianten für eine Grundgesetzänderung. Darauf aufbauend hat das  Bundesjustizministerium einen konkreten Referentenentwurf vorgelegt, der die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren bildet.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet, am 5. April 1992 ist sie in Deutschland in Kraft getreten. Inzwischen haben 196 Staaten die VN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Nur die Vereinigten Staaten von Amerika haben sie bisher nicht unterzeichnet. Zu den Kinderrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Bildung, Leben, Freizeit, freie Meinungsäußerung und der Schutz vor Gewalt. Das Bundesfamilienministerium setzt sich seit langem dafür ein, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern.