Moderne Pflegeausbildung Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu

Dr. Ralf Kleindieck spricht am Rednerpult des Bundesrats
Dr. Ralf Kleindiek spricht im Bundesrat zum Pflegeberufegesetz© Bundesrat / Frank Bräuer

Am 7. Juli hat die Länderkammer den Weg für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe frei gemacht. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Gesetz zusammengeführt.

Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, betonte:

"Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufsfeldern soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern."

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, machte deutlich:

"Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden."

Moderne Ausbildung und angemessene Vergütung

Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor: Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.

Es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.