Bundestag beschließt Gesetz zur Quote

Manuela Schwesig spricht im Deutschen Bundestag
Manuela Schwesig spricht im Deutschen Bundestag zur Quote

20150430-die-quote-giltAm 6. März hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Es soll den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessern und ist eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.

"Zwei Tage vor dem Internationalen Frauentag machen wir in Deutschland einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen. Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden Frauen zukünftig in Unternehmen und im öffentlichen Dienst in Führungsetagen mitbestimmen", sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten.

Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung signifikant erhöhen

Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, gemeinsam auf den Weg gebrachte Gesetz hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich zu erhöhen.

"Der Kulturwandel hat begonnen. Allein die Diskussion um das Gesetz hat dazu geführt, dass ein Umdenken in Gang gekommen ist. In der Gesellschaft, in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich", betonte Manuela Schwesig, "Selbst Unternehmen und Verbände wie der Caritasverband, die nicht von den Regelungen unseres Gesetzes betroffen sind, haben angekündigt, den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen zu wollen."

Feste Quote für Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.

Auch das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz werden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Ab 2016 gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ebenfalls eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

Weitere Informationen zum Gesetz sind hier abrufbar.

Empfang zum Internationalen Frauentag

Bereits am 5. März hatte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig anlässlich des Internationalen Frauentages zu einem Empfang geladen. Zusammen mit den über 450 Gästen aus Politik, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen, Wissenschaft und Kultur machte sie sich für mehr Chancengleichheit stark. In kurzen Video-Statements machten die Gäste deutlich, warum die Quote wichtig ist.