Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie

Grafik: Tortendiagramm zur Umfrage des Instituts für Demographie Allensbach zum Thema Kinderpornografiebekämpfungsgesetz
Die breite Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter in Deutschland.

"Wir setzen ein wichtiges gesellschaftliches Signal"

"Mit dem Gesetz setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal. Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern frei über das World Wide Web abrufbar ist. Aus diesem Grund sollen die Internetanbieter auch auf gesetzlicher Grundlage dazu verpflichtet werden, auf eine Stoppmeldung umzuleiten, wenn jemand Kinderpornografieseiten anklickt", sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

"Wir haben in den letzten Wochen und Monaten hart um dieses Gesetz gerungen. Dass es nun kommt, ist ein erster wichtiger Schritt. Nun werden wir weiter beharrlich daran arbeiten, den Schutz von Kinder und Jugendlichen in den neuen Medien zu stärken. Dazu gehören eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Täterverfolgung und der Identifizierung der Opfer. Besonders wichtig ist mir, dass auch nachgehakt wird, ob ausländische Server, die Kinderpornografie verbreiten, auch wirklich abgeschaltet werden", betonte die Bundesfamilienministerin.

Expertengremium überprüft Sperrlisten des Bundeskriminalamtes

Im Gesetz ist vorgesehen, dass das Bundeskriminalamt Sperrlisten erstellt, die Kinderpornografie im Sinne des § 184 b StGB enthalten oder darauf verweisen. Diese Listen stellt das Bundeskriminalamt täglich aktualisiert zur Verfügung. Personenbezogene Daten, die aufgrund der Stoppmeldung anfallen, dürfen nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden. Ferner gilt der Grundsatz "Löschen vor Sperren". Das Bundeskriminalamt setzt nur dann entsprechende Einträge auf die Sperrliste, wenn andere Maßnahme sich als nicht erfolgreich erweisen. Ein beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestelltes Expertengremium kann jederzeit Einsicht in die Sperrliste nehmen und die Einträge überprüfen.

Umfrage zeigt deutliche Zustimmung zum Gesetzesvorhaben

Eine sehr große Mehrheit der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren von 91 Prozent begrüßt die neuen Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.