Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon

Eine junge Frau spricht in ihr Telefon. Bildquelle: Colourbox.com
Anonyme und kostenlose Hilfe

Der Bundestag hat am 1. Dezember in zweiter und dritter Lesung einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen, der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegt wurde.

"Wir haben in Deutschland ein sehr gutes und dichtes Netz von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort. Das Problem ist, dass es oft lange dauert, bis bedrohte und misshandelte Frauen den Weg zu Rat, Schutz und Hilfe finden. Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine 'Erste-Hilfe-Nummer' zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird", so Kristina Schröder.

Beratungsangebot ohne Hürden und Barrieren

Das neue Hilfetelefon ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Beratungsangeboten, gerade für solche Gewaltopfer, für die der Weg in eine Beratungsstelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstellt: etwa Frauen mit Migrationshintergrund, Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung oder Frauen mit Behinderung.

Das Telefon soll neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Gewaltopfern zu tun haben. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Das Hilfeangebot ist barrierefrei.

Start für Ende 2012 geplant

Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des im Bundestag beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des kommenden Jahres werden die Beraterinnen eingestellt, eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung der Frauen zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern vor Ort aufgebaut und eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.