Bundestag berät über Quote

Manuela Schwesig im Deutschen Bundestag, Bildnachweis: Deutscher Bundestag
Manuela Schwesig im Deutschen Bundestag© Bildnachweis: Deutscher Bundestag

Am 30. Januar haben die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in erster Lesung über das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten.

Kulturwandel einleiten

Mit dem Gesetz wird ein Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. In ihrer Rede vor den Abgeordneten erläuterte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig den Gesetzesentwurf und hob hervor, dass gleiche Chancen für Frauen in Unternehmen insgesamt selbstverständlicher werden müssen: "Wenn es an der Spitze eines Unternehmens und der Bundesverwaltung keine Gleichberechtigung gibt, wer glaubt dann daran, dass es auf den übrigen Ebenen gleichberechtigt zugeht?"

Die Bundesfamilienministerin betonte, dass der Anteil von Frauen in den Führungsgremien der Wirtschaft, in Bundesgremien sowie in der Bundesverwaltung nach Jahren des Stillstands endlich mit gesetzlichen Quoten und verbindlichen Zielvorgaben deutlich erhöht werden müsse: "Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland beträgt 18,4 Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen. Das muss sich ändern. Und mit dem Gesetz wird es sich ändern."

Feste Quote für Privatwirtschaft

Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen

Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Insgesamt unterliegen etwa 3500 Unternehmen der Zielgrößenverpflichtung.  Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sie selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene aber unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status quo zurückbleiben.

Bund geht mit gutem Beispiel voran

Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.

 Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.