Bundesregierung errichtet Fonds Sexueller Missbrauch zur Hilfe von Betroffenen

Die Bundesregierung errichtet mit Wirkung zum 1. Mai 2013 den Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Von den Ländern fehlt eine entsprechende Beteiligung nach wie vor.

"Ich bin froh, dass wir den Betroffenen endlich konkrete Hilfen anbieten können, auf die sie so lange warten mussten", erklärte die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Das Leid der Betroffenen ist durch nichts rückgängig zu machen. Aber wir können versuchen, es zu lindern. Bedauerlicherweise stellt sich die Mehrzahl der Bundesländer bislang nicht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Ich hoffe, dass das gute Beispiel des Bundes den Ländern klar macht, dass sie sich nicht dauerhaft wegducken können", so Kristina Schröder.

Fonds Sexueller Missbrauch

Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.

Ab dem 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2016 können Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds gestellt werden. Antragsformulare sind in den Anlauf- und Beratungsstellen verfügbar und können auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen kostenlos und sind auf der Internetseite www.fonds-missbrauch.de aufgelistet.

Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon kann man unter der Nummer 0800 400 10 50 Auskunft über Fragen zum Fonds und zur Antragstellung erhalten. Zu erreichen ist das Infotelefon montags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr.