Kinderrechte stärken Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden

Ein Kind rutscht
Das Bundesfamilienministerium setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Jetzt wird die entsprechende Formulierung endlich geändert.© iStock / Miljan Živkovi?

Die Bundesregierung hat am 20. Januar den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Das Bundesfamilienministerium setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz die bisherige Formulierung "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." durch den Zusatz "Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." ergänzt werden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärte:

"Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Es ist wichtig, dass wir dafür das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und die Rechte der Kinder überall sichtbarer machen - vor allem endlich auch im Grundgesetz, unserem Wertekompass. Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses historische Vorhaben weiter voranzubringen. Ich setze darauf, dass wir im parlamentarischen Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir die Interessen der Kinder stets besonders im Blick behalten müssen, dies aber leider noch nicht überall selbstverständlich ist. Umso wichtiger ist es deshalb, gerade jetzt die Kinderrechte großzuschreiben - in unser Grundgesetz." 

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betonte: 

"Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.

Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz kann noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden. Dazu brauchen wir eine breite parlamentarische Mehrheit, die wir nur mit einer konstruktiven Haltung und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten erreichen können. Wir dürfen diese historische Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen lassen."

Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt

Der Regierungsentwurf geht auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und setzt die Einigung auf einen Regelungstext um, die eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar erzielt hatte.

Die wesentlichen Punkte:

  1. Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts: Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Trägerinnen und Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.
  2. Verankerung des Kindeswohlprinzips: Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf.
  3. Gehörsrecht des Kindes: Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten wird bekräftigt. Sie können ihre Meinung äußern und diese ist zu berücksichtigen.
  4. Rechtsstellung Eltern: Das Verhältnis von Eltern und Staat bleibt unberührt. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.