Bundesrat billigt Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen

Elke Ferner spricht im Bundesrat zum Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen
Elke Ferner spricht im Bundesrat zum Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen© Bildnachweis: Bundesrat.de

Ein guter Tag für Familien: Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt. Unter anderem werden nun das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben.

Entlastung für Alleinerziehende

Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das vom Bundesrat gebilligte Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Insbesondere die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind begrüßenswert.  

"Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Deshalb ist es wichtig, dass zum Familienpaket auch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gehört", betonte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Die Alleinerziehenden werden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto haben: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich.

Elke Ferner begrüßte das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ausdrücklich: "Es ist ein großes Paket, das wir zusammengestellt haben, ein gutes Paket und ein wirksames Paket."

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro und für 2016 von 4512 Euro auf  4608 Euro
  • Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich und ab 2016 um zwei weitere Euro monatlich erhöht. Das monatliche Kindergeld beträgt damit für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem 2. Kind mit zusätzlich 240 Euro pro weiteren Kind neu eingeführt.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8354 Euro  auf 8472 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro.
  • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016  erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.

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