Bundeskinderschutzgesetz bringt Erkenntnisse zum Kinderschutz in Deutschland

Das Bundeskinderschutzgesetz hat die jährliche Durchführung einer bundesweit flächendeckenden Erhebung über die Gefährdungseinschätzungen von Jugendämtern eingeführt. Am 29. Juli 2013 hat das Statistische Bundesamt die ersten Resultate dieser statistischen Erhebung für das Jahr 2012 veröffentlicht. Damit liegen erstmalig fundierte statistische Daten zu diesem wichtigen Aufgabenbereich der Jugendämter vor, die für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz in Deutschland von zentraler Bedeutung sind.

Mit der Erhebung können folgende wichtige Fragen beantwortet werden:

  • Wie viele "Kinderschutzfälle" werden von den Jugendämtern festgestellt und bearbeitet?
  • Wer "meldet" diese Fälle?
  • Welche Kinder und welche Familien sind besonders betroffen?
  • Was passiert nach der Gefährdungseinschätzung? 

Die Daten der Erhebung weisen darauf hin, dass das Bundeskinderschutzgesetz wichtige Impulse gesetzt und die richtigen Weichen für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz in Deutschland gestellt hat.

Wichtige Akteure im Kinderschutz

38 Prozent der insgesamt 107.000 Kinderschutzfälle werden dem Jugendamt von anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz gemeldet - wie der Polizei, den Gerichten, Ärzten, Kitas oder den Schulen. Dies verdeutlicht die Bedeutung von Kooperation und Vernetzung der Akteure im Kinderschutz, wie sie durch den Bundeskinderschutz geregelt sind. 

Verankerung Früher Hilfen

Ein zentraler Baustein im Bundeskinderschutzgesetz ist die Verankerung Früher Hilfen. Familien brauchen, vor allem in belastenden Lebenslagen, während der Schwangerschaft und in den ersten Jahren nach der Geburt flächendeckend niedrigschwellige und frühe Hilfeangebote sowie verlässliche Unterstützungsnetzwerke vor Ort, vor allem an der Schnittstelle zwischen der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der im Bundeskinderschutzgesetz konstituierten Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" engagiert sich das Bundesfamilienministerium seit 2012 vier Jahre lang mit insgesamt 177 Millionen Euro sowie ab 2016 dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich bei der Stärkung der Netzwerke "Frühe Hilfen" und bei der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern. 

Gefährdung des Kindeswohls verhindern

In zwei von drei gemeldeten und geprüften Fällen ist entweder das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet oder benötigt die Familie Hilfe und Unterstützung. Dies zeigt, dass sich Aufmerksamkeit und Sensibilität von Staat und Gesellschaft gegenüber möglichen Gefährdungen von Kindern deutlich erhöht haben. Der Zugang zu Familien, die Unterstützung brauchen, konnte erweitert werden. Die Dunkelziffer im Bereich Kindesvernachlässigung und -misshandlung ist gesunken. 

Die auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes gewonnen Daten stellen einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Kinderschutz in Deutschland dar. Die Daten liefern zudem wichtige Erkenntnisse zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes sowie zur Analyse der Wirkungen des Gesetzes, zu der die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet ist und dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2015 zu berichten hat. Das Bundesfamilienministerium wird die gewonnen Daten weiter auswerten und analysieren.