Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention Bundeskabinett verabschiedet Nationalen Aktionsplan

Hände jung und alt
Eine gerechtere Gesellschaft für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen© Bildnachweis: Fotolia/Dmitri Naumov

Am 28. Juni hat das Bundeskabinett den neuen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) NAP 2.0 verabschiedet.

Der von Bundesozialministerin Andrea Nahles vorgelegte NAP 2.0 baut auf dem umfangreichen Maßnahmenbündel des ersten Aktionsplans aus dem Jahr 2011 auf. In optimierter Form soll der neue Aktionsplan dazu beitragen, dass Inklusion als universelles Prinzip in allen Lebensbereichen gilt und die praktische Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung verbessert wird.

Mit dem NAP 2.0 ist es, auch durch einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft, gelungen, einen politikfeldübergreifenden Ansatz noch weiter zu stärken.

NAP 2.0 enthält 16 Maßnahmen des Bundesfamilienministeriums

Alle Bundesressorts haben Maßnahmen zum NAP 2.0 beigesteuert. In der von Andrea Nahles eingerichteten Steuerungsgruppe war somit auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten - aus allen Fachabteilungen des Bundesfamilienministeriums gingen insgesamt 16 neue, den Aktionsplan ergänzende Maßnahmen ein.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: "Die Themen Inklusion und Teilhabe aller Menschen -  von der Kita bis ins höchste Alter - betreffen viele Bereiche des Bundesfamilienministeriums. Das neue Mutterschutzgesetz, die inklusive Kita, das barrierefreie Hilfetelefon 'Gewalt gegen Frauen', die Bundesjugendspiele für junge Menschen mit Behinderung, die Agenda 'Gemeinsam für Menschen mit Demenz' – all diese Maßnahmen und Projekte leisten wichtige Beiträge für unser gemeinsames Ziel einer inklusiveren Gesellschaft."

Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung

Die VN-Behindertenrechtskonvention von 2006 will sicherstellen, dass Menschen mit und ohne Behinderung den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten und hat daher die universellen Menschenrechte für die Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die Konvention ist 2009 von Deutschland ratifiziert worden und verbindliches Recht.

Inklusion und Teilhabe betreffen nicht nur die rund zehn Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer anerkannten schweren Behinderung leben. Sondern zum Beispiel auch chronisch Erkrankte oder Menschen mit Demenz.  Auch eine große Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen, die traumatisiert hier ankommen und Asyl suchen, erhoffen sich Teilhabe an der Gesellschaft. Der NAP 2.0 setzt hier an und soll mit seinen Maßnahmen zu einer gerechteren modernen Gesellschaft beitragen.