Bundeskabinett beschließt massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau

Eine Betreuerin hilft fünf Kindern beim Anziehen von Jacken und Schuhen. Bildquelle: M. Gronau / BMFSFJ
Zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren

Am 26. September hat das Bundeskabinett beschlossen, 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereit zu stellen.

"Unsere massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Länder, Kommunen und Träger haben jetzt Planungssicherheit und können sich mit aller Kraft dem Ausbau vor Ort widmen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht verhandelbar, denn wir verbessern damit Entwicklungschancen für Kinder und erleichtern für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", betonte Kristina Schröder.

Der Gesetzentwurf enthält neben dem investiven Finanzrahmen die notwendigen Regelungen, mithilfe derer der Bund auch den Betrieb der neu geschaffenen Plätze mit jährlich 75 Millionen Euro unterstützt.

Die Investitionen verteilen sich wie folgt (Land / Verfügungsrahmen in Millionen Euro):

Baden-Württemberg           78,2
Bayern                              90,9
Berlin                                27,7
Brandenburg                      16,5
Bremen                               4,6
Hamburg                           14,1
Hessen                              44,1
Mecklenburg-Vorpommern  11,3
Niedersachsen                   54,7
Nordrhein-Westfalen         126,4
Rheinland-Pfalz                  27,2
Saarland                             6,0
Sachsen                            29,6
Sachsen-Anhalt                  14,9
Schleswig-Holstein              19,5
Thüringen                          14,8
Summe (Deutschland):  580,5

Gefördert werden Investitionen für zusätzliche Plätze, die ab dem 1. Juli 2012 eingerichtet worden sind. Wenn die vom Bund bereitgestellten zusätzlichen Mittel nicht entsprechend einem festen Zeitplan bewilligt werden, findet eine Umverteilung zugunsten von Bundesländern statt, die einen Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben.