Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen

Die Leistungen für Familien sollen verbessert werden© Bildnachweis: Meike Gronau

Milliardenschwere Verbesserungen für Familien: Das Bundeskabinett hat am 25. März einen Gesetzentwurf mit Erhöhungen des Kinderzuschlags, des steuerlichen Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird damit steigen.

"Mit der Kindergelderhöhung können wir 17 Millionen Kinder besser unterstützen und mit dem Kinderzuschlag werden wir 45.000 Kinder zusätzlich aus der Armut holen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich des Kabinettsbeschluss.

Der Gesetzentwurf im Einzelnen:

  • Der Kinderzuschlag soll um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden
  • Um verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, soll der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Januar 2016 von 4512 Euro auf 4608 Euro erfolgen.
  • Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld soll in diesem Jahr um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich steigen. Das monatliche Kindergeld soll damit ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro betragen, ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag soll zur Erfüllungverfassungsrechtlicher Vorgaben in diesem Jahr von 8354 Euro auf 8472 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung soll 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro erfolgen.
  • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Für 2015 erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 140 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 188 Euro. Ab 2016 erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.

Entlastung für Alleinerziehende

Zur weiteren Unterstützung Alleinerziehender soll auch eine steuerliche Entlastung erreicht werden. Manuela Schwesig: "?Alleinerziehende leisten jeden Tag Unglaubliches und haben endlich mehr Unterstützung verdient! Dazu gehört vor allem auch eine steuerliche Entlastung. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den weiteren Beratungen dazu eine Lösung finden werden."