Starke Familien für ein starkes Land Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Kindergeldes

Ein Kind sitzt lachend an einem Esstisch
Das Kindergeld soll im kommenden Jahr um monatlich 15 Euro pro Kind steigen© BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Kern des Gesetzes ist die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind und Monat. Auch eine Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge ist vorgesehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge sollen ein zweites Mal in dieser Legislatur steigen. Das ist ein wichtiges familienpolitisches Signal, denn was Familien in Deutschland tagtäglich leisten, ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert - das ist zuletzt gerade auch in der Corona-Krise noch einmal deutlich geworden."

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Ab dem 1. Januar 2021 wird es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro betragen, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht: von derzeit 7812 Euro auf 8388 Euro.

Familien stärken

Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen der Bundesregierung, um alle Familien in Deutschland zu stärken und zu unterstützen: So hat sich die Zahl der Kinder, die den reformierten Kinderzuschlag beziehen, in der ersten Jahreshälfte 2020 von 300.000 auf 800.000 Kinder fast verdreifacht.

Zusätzliche Unterstützung für Alleinerziehende bringt die Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrages im Zuge der Corona-Krise. Als einmaligen Konjunkturimpuls erhalten alle Familien zudem einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Dieser wird in zwei Tranchen im September und Oktober ausgezahlt.