Zusätzliche Investitionen in Kinderbetreuung und Extremismusprävention hat das Bundeskabinett am 23. März mit den Eckwerten für den Haushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 beschlossen. Der Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steigt im Jahr 2017 nochmal um zusätzliche 450 Millionen Euro, von 2018 bis 2020 sogar um 500 Millionen jährlich.
Kita-Ausbau, sprachliche Bildung und Extremismusprävention
Die zusätzlichen Mittel fließen in den weiteren Kita-Ausbau, die Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas und in die Extremismusprävention. Konkret sehen die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2017 folgende Ausgabensteigerungen vor:
- Das Sondervermögen für den Kita-Ausbau wird um 226 Millionen Euro aufgestockt.
- Für das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" werden 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
- Die Mittel für das Bundesprogramm "Demokratie leben!" werden um 74 Millionen Euro auf insgesamt 104,5 Millionen Euro erhöht.
Diese Investitionen kommen den Familien in Deutschland zu Gute und sind ein wichtiges Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.
Insgesamt steigt der Haushalt des Bundesfamilienministeriums für 2017 um knapp 1 Milliarde Euro (984,5 Millionen). Die zusätzlichen Ausgabensteigerungen sind vor allem auf die Erhöhung der Elterngeldzahlungen in Höhe von 400 Millionen Euro zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Bundesländer die Mittel aus dem wegfallenden Betreuungsgeld für den Ausbau der Kinderbetreuung erhalten. Dieses kommt ebenfalls den Familien in Deutschland zu Gute.
Weitere Schritte
Im Juli wird das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in Form von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan beschließen. Sind Anpassungen zu den Eckwerten erforderlich, werden diese bis Juli in den Regierungsentwurf einfließen.
Von September bis Dezember finden die parlamentarischen Beratungen statt, in deren Ergebnis der Bundestag den Bundeshaushalt 2017 verabschiedet. Der Bundesrat berät ebenfalls über den Regierungsentwurf. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, er kann aber dazu Stellung nehmen.