Bundesfrauenministerium feiert 30. Geburtstag

Manuela Schwesig (Mitte) mit ehemaligen Frauenministerinnen (v.l.): Ursula Maria Lehr, Christine Bergmann, Kristina Schröder, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Hannelore Rönsch, Renate Schmidt, Rita Süssmuth© Bildnachweis: Gottschalk / Photothek

Am 5. Juli hat das Bundesfrauenministerium seinen 30. Geburtstag gefeiert: Über 500 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien hatte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig zu einem Sommerempfang in den Berliner Dienstsitz geladen.

Gäste waren neben Bundeskanzlerin Angela Merkel, die selbst von 1991 bis 1994 Bundesfrauenministerin war, auch Rita Süssmuth als erste Bundesfrauenministerin sowie ihre Kolleginnen und Nachfolgerinnen Ursula Lehr, Hannelore Rönsch, Christine Bergmann, Renate Schmidt und Kristina Schröder.

Vorbildliche Wegbereiterinnen

In ihrer Begrüßungsansprache machte Gastgeberin Manuela Schwesig deutlich, dass in den vergangenen 30 Jahren in der Frauen- und Gleichstellungspolitik viel erreicht wurde - unterstrich jedoch auch, dass weiterhin viel zu tun sei, zum Beispiel im Bereich der Lohngerechtigkeit: "Ich kämpfe für das Lohngerechtigkeitsgesetz, so wie ich für die Frauenquote gekämpft habe. So wie die Frauenministerinnen vor mir für Gleichberechtigung eingetreten sind", sagte Manuela Schwesig und betonte: "Weil ich als Frau und Frauenministerin davon überzeugt bin, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Wirtschaft, von Frauen und von Männern ist, Gesellschaft für Frauen und Männer gerecht zu gestalten. Weil ich davon überzeugt bin, dass private Entscheidungen nicht zu systematischen Benachteiligungen führen dürfen."

30 Jahre Bundesfrauenministerium

Manuela Schwesig während ihrer Rede zu 30 Jahren Frauenministerium
Manuela Schwesig während ihrer Rede zu 30 Jahren Frauenministerium. Sie begrüßte über 500 Gäste zum sommerlichen Fest.© Bildnachweis: Gottschalk / Photothek

In den letzten 30 Jahren hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass tatsächliche Gleichstellung für eine gerechte, moderne, offene und auch ökonomisch erfolgreiche Gesellschaft notwendig ist. Kaum jemand stellt heute infrage, dass Männer und Frauen gleiche Rechte und gleiche Chancen in allen Lebensbereichen haben müssen. Deutschland hat seit 1994 einen im Grundgesetz verankerten Auftrag des Staates, die tatsächliche Gleichberechtigung für Frauen und Männer auch zu verwirklichen.

Die Debatte um tatsächliche Gleichstellung hat das Bundesfrauenministerium dabei immer wieder angestoßen: sei es beim Schutz für Opfer von Sexualdelikten, bei besseren Leistungen für Kindererziehung und Pflege, beim Mutterschutz, den Rentenreformen oder dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Und auch in Zukunft wird das Frauenministerium immer wieder neue Impulse geben, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen.