Bundesfamilienministerium feiert 20-jähriges Jubiläum der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland

Ein Junge sitzt mit seinen Freunden in der Kita und malt an einem Bild. Bildquelle: iStockphoto
Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten

Das Bundesfamilienministerium hat das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland am 20. November gefeiert. Die Kinderrechtskonvention bestimmt den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Schutz vor Gewalt, auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit. Die Konvention trat am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft.

"Ich freue mich sehr darüber, dass wir gemeinsam mit Vertretern aus den unterschiedlichen staatlichen und politischen Ebenen das 20-jährige Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention feiern", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Die stetige Diskussion über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist für die Geltungskraft der Kinderrechte von zentraler Bedeutung.

Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls

Auf einer Fachkonferenz in Berlin diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Verbände über den bisherigen Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Thema war unter anderem die anstehende Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention. Das neue Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte beim Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf rügen können.

Am 9. November hat der Deutsche Bundestag der Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zugestimmt. Deutschland wird vorbehaltlich des Votums des Bundesrates im Dezember damit zu den ersten Staaten gehören, die das neue Zusatzprotokoll ratifzieren. 

"Die Gesellschaft hat sich mit der Kinderrechtskonvention stark gewandelt", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Heute geht es nicht mehr allein darum, Kinder zu Erwachsenen zu erziehen. Es geht darum, dass Kinder hier und heute eigenständige Persönlichkeiten sind mit eigenen aktuellen Rechten und Bedürfnissen. Diese Rechte und Bedürfnisse nehmen wir sehr ernst", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen. Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen vorgelegt.

Im Jahr 2013 wird sich die Bundesregierung mit dem Ausschuss der Vereinten Nationen über den Staatenbericht und den Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.