Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Protokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls. Bildquelle: Auswärtiges Amt
Kristina Schröder unterzeichnet das Fakultativprotokoll

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 28. Februar für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Genf unterzeichnet.

"Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte Kristina Schröder. "Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit", so die Bundesfamilienministerin.

Individualbeschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche

Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.

Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Bundesfamilienministerium stärkt Kinderrechte

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Botschafter bei den Vereinten Nationen, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. "Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Kristina Schröder. "Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist."

Bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen hatte sich Deutschland aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.

Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.

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