Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Betreuungsgeld

Manuela Schwesig im Gespräch
Manuela Schwesig© Bildnachweis: Bundesregierung/Steffen Kugler

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 21. Juli sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, stellen sich insbesondere Familien, die die Leistung erhalten, viele Fragen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dazu: "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen! Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter. Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, werden Zahlungen erhalten", so die Bundesfamilienministerin.

Bundesregierung prüft Umsetzung

Da das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz formal für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Bund nicht mehr für diese Leistung zuständig. Das BVerfG hat keine Regelungen getroffen, die das Entfallen des Betreuungsgeldes näher regeln. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen ist. Dabei wird der Vertrauensschutz für die betroffenen Familien im Vordergrund stehen.

Bereits am 21. Juli hatte Manuela Schwesig sich zu dem Urteil des BVerfG geäußert: "Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft.Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern.Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen.Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten."