Ergänzendes Hilfesystem Bund verlängert Frist für EHS-Anträge

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Das Ergänzende Hilfesystem unterstützt Betroffene© Bildnachweis: BMFSFJ

Der Bund führt die Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung über den 31. August 2016 hinaus fort. Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauchs erlebt haben, können auch weiterhin Anträge an das EHS stellen.

Mit der Verlängerung soll die Brückenfunktion, die das Ergänzende Hilfesystem hat, bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts weiter aufrechterhalten bleiben. Derzeit konnten Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, bis zum 31. August 2016 gestellt werden.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hat sich mit allen Vereinbarungspartnern in Verbindung gesetzt und  für eine Fortführung des EHS im institutionellen Bereich geworben. "Ich begrüße es sehr, dass neben dem Bund bereits von den kirchlichen Trägern und dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. die Bereitschaft signalisiert wurde, das EHS auch über den 31. August 2016 hinaus zu verlängern", sagte Dr. Ralf Kleindiek.

Viele weitere Institutionen prüfen derzeit, ob eine Fortführung möglich ist. In den bestehenden bilateralen Vereinbarungen zur Beteiligung am EHS ist derzeit die Antragsfrist 31. August 2016 festgehalten. Die Letztentscheidung zur Weiterführung liegt bei der jeweiligen Institution beziehungsweise dem jeweiligen Land. Der Bund stellt weiterhin die für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich geschaffenen Strukturen aus Verwaltung und Clearingstelle für die institutionellen Vereinbarungspartner zur Verfügung.

Über das Ergänzende Hilfesystem

Das Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. Die 13 Bundesländer erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich".

Der Bund hat bereits zum 1. Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) eingerichtet. Für das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm bereits für den FSM geschaffenen Organisationsstrukturen zur Verfügung.

Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin unterstützend zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.