Wohnen und Betreuen Broschüre "Konflikte im Heim? Verbraucherschlichtung als Chance"

Eine Pflegerin und eine ältere Frau im Rollstuhl
Konflikte in Pflegeeinrichtungen außergerichtlich klären© BMFSFJ

Konflikte gibt es auch in Pflegeeinrichtungen und Heimen. Oft sind diese sehr belastend für die Bewohnerinnen und Bewohner, die auf Unterstützung angewiesen sind und sich der Situation nicht entziehen können.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, konnten Pflegeheimbewohner bislang vor Gericht gehen – ein oft aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung. Streitigkeiten, die vor allem das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) betreffen, können hier vorgelegt werden. Dazu gehört alles, was Wohn- und Betreuungsverträge betrifft, und sich in den dort getroffenen Regelungen niederschlägt.

Neues Schlichtungsverfahren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen eine Broschüre erstellt, die das neue Schlichtungsverfahren darstellt und dessen Möglichkeiten aufzeigt: Konflikte sollen durch das Mitwirken eines neutralen Dritten entschärft werden. So soll es für beide Konfliktparteien möglich sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig:

"Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet die Möglichkeit zur schnellen und niedrigschwelligen Problemlösung. Wichtig ist, dass sich die Pflegeeinrichtungen dem Verfahren jetzt öffnen. Das ist auch ein Zeichen für Transparenz und Qualität in der Pflege."

Das Bundesfamilienministerium hat die Broschüre gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium finanziert. Sie enthält auf 26 Seiten praxisorientierte und mit Beispielen veranschaulichte Informationen zur Streitschlichtung im Heim. Die Broschüre kann bei der BAGSO abgerufen werden.