Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Eine Frau bindet einem alten Mann die Schuhe zu, Bildnachweis: BMFSFJ
Pflegende Angehörige müssen unterstützt werden.© Bildnachweis: BMFSFJ

Im Interview mit der Schweriner Volkszeitung spricht Manuela Schwesig über die Pläne der Bundesregierung für ein Pflegeunterstützungsgeld und erklärt die Möglichkeiten einer Pflegeauszeit für Angehörige.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mit einem Pflegeunterstützungsgeld sollen diejenigen unterstützt werden, die die zehntägige Freistellung im Jahr nutzen, um in einer akuten Pflegesituation schnelle Hilfe zu organisieren oder selbst zu helfen.

Rechtsanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Im Interview betont Manuela Schwesig, dass es oberstes Ziel sein müsse, pflegende Angehörige besser zu unterstützen und erklärte: "Jeder Arbeitnehmer soll sich eine Auszeit von zehn Tagen im Jahr nehmen können - mit Lohnersatzleistung. Das ist eine neue Regelung analog zum Kinderkrankengeld, das ja bereits für zehn Tage pro Jahr gezahlt wird. Auf diese Leistung wird es künftig einen Rechtsanspruch geben. Die Beschäftigten benötigen Freiraum, um sich zu kümmern und alles, was nötig ist, zu organisieren, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt."

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, bis zu sechs Monate aus dem Beruf auszusteigen oder über die Familienpflegezeit bis zu 2 Jahre lang die Arbeitszeit zu reduzieren. Auch der der Kreis der Anspruchsberechtigen wurde ausgeweitet.