Übernahme der Kosten durch Bund und Länder Beschluss zum Erhalt der Gräber von NS-verfolgten Sinti und Roma

Eine gelbe Rose auf einem Grabstein
Dauerndes Ruherecht© Fotolia/Johanna Mühlbauer

Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Sie kommen damit der Bitte des Vorsitzenden des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, nach. Er hatte sich seit Jahren für ein dauerndes Ruherecht eingesetzt. Bund und Länder sind übereingekommen, die Kosten zum Erhalt der Gräber zu je 50 Prozent zu übernehmen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte:

"Ich begrüße den Beschluss zum Erhalt der Gräber derjenigen Sinti und Roma, die vom Nationalsozialistischen Regime als Volksgruppe aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. Das sind wir den Toten und ihren Nachkommen schuldig. Mein Haus wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den Ländern eine Regelung erarbeiten, damit dieser Beschluss schnell umgesetzt werden kann."

Die Umsetzung kann unter Wahrung verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundes und der Länder ohne gesetzliche Änderungen kurzfristig erfolgen. Die Zuständigkeit der Länder für eine Regelung des Ruherechtes bleibt dabei unberührt, auch die Gesetzgebungskompetenz bleibt bei den Ländern. Die noch im Detail auszuhandelnde Vereinbarung soll sich an die Regelung für die verwaisten jüdischen Friedhöfe aus der Vorkriegszeit orientieren. Bundesweit sind etwa 3000 Grabstätten betroffen. Der Bund erklärte sich bereit, den Ländern 50 Prozent der entstehenden Kosten zu erstatten.