Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nimmt Arbeit auf

Die Mitglieder des Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Die Mitglieder des Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf© Bildnachweis: BMFSFJ

Am 25. September hat der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seine Arbeit aufgenommen. Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, berief dazu in der konstituierenden Sitzung die 21 Mitglieder des Beirates.

Das Gremium befasst sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es begleitet die Umsetzung der Regelungen zu beruflichen Auszeiten - insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz - und berät über deren Auswirkungen.

Engagement am Puls der Zeit

"Der Beirat steht für eine neue Qualität von Vereinbarkeit. Wir müssen in unserer Gesellschaft in allen Verantwortungsbereichen eine größere Sensibilität für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erreichen und deutlich machen, dass es noch großen Handlungsbedarf gibt", sagte Dr. Ralf Kleindiek. Den Beiratsmitgliedern dankte der Staatssekretär für ihre besondere Bereitschaft, sich in diesem Gremium ehrenamtlich zu engagieren: "Sie alle übernehmen eine wichtige, verantwortungsvolle Aufgabe - sozusagen am Puls der Zeit!" Er ernannte die Pflegewissenschaftlerin Prof. Christel Bienstein zur Vorsitzenden des Beirates und Prof. Dr. Andreas Hoff, Professor für Soziale Gerontologie, zu ihrem Stellvertreter.

Zusammensetzung des Beirates

Gemäß Paragraph 14 Familienpflegezeitgesetz setzt sich der Beirat aus Vertreterinnen oder Vertretern von fachlich betroffenen Interessenverbänden, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammen. Des Weiteren gehören dem Beirat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie, der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre.