Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit: ElterngeldPlus und Familienpflegezeit

Manuela Schwesig spricht im Bundestag zum ElterngeldPlus, Bildnachweis: Bundestag
Manuela Schwesig spricht im Bundestag zum ElterngeldPlus© Bildnachweis: Bundestag

Der Bundestag hat am 7. November das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit wird es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
"Heute schlagen wir eine neues Kapitel für Familien in Deutschland auf", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Deutschen Bundestag. "Wir stärken allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen – Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Familienarbeitszeit."

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die im Elterngeldbezug in Teilzeit arbeiten wollen, länger Unterstützung und bekommen so mehr Zeit für ihre Familie. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

"Die Familien in Deutschland freuen sich auf das ElterngeldPlus: 67 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren finden, dass das ElterngeldPlus eine gute Sache ist", betonte Manuela Schwesig in ihrer Bundestagsrede. Sie verwies damit auf eine repräsentative Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat.

Flexiblere Elternzeit

Zeitgleich mit der Einführung des ElterngeldPlus wird auch die Elternzeit flexibler gestaltet: Künftig können Mütter und Väter bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur flexibleren Elternzeit gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit ist der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme am 7. November begrüßt hat.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessert werden. Künftig wird die zehntägige Auszeit, die Beschäftigte schon heute nehmen können, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen Angehörigen organisieren müssen, mit einer Lohnersatzleistung - dem Pflegeunterstützungsgeld - verknüpft.

Darüber hinaus wird ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt. Beschäftigte können sich damit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Neu ist auch der Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, das dabei helfen soll, den Verdienstausfall abzufedern, der entsteht, wenn Beschäftigte dieMöglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Auch die Begleitung von nahen Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase sowie die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Kindes in einer außerhäuslichen Einrichtung werden in den geänderten Regelungen berücksichtigt.

Schließlich wird auch der Begriff der "nahen Angehörigen" zeitgemäß erweitert, indem auch Stiefeltern und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwäger aufgenommen werden.

Elke Ferner: Fachkräfte bleiben den Arbeitgebern erhalten

"Mit den Neuregelungen wollen wir den Menschen ermöglichen, Beruf und die Unterstützung pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung besser vereinbaren zu können", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, in ihrer Bundesratsrede. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zur Familienförderung und dient auch dem Interesse der Wirtschaft: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben den Arbeitgebern als Fachkräfte mit ihrem Erfahrungswissen erhalten. Dies gilt insbesondere auch für weibliche Beschäftigte. Denn oft sind es Frauen, die die Verantwortung für Pflege übernehmen."