Arbeitshilfe zum neu gestalteten Verfahren bei häuslicher Gewalt veröffentlicht

Das Bundesfamilienministerium hat eine Arbeitshilfe zum Thema "Häusliche Gewalt" herausgegeben. Die Publikation befasst sich mit den Besonderheiten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das seit dem 1. September 2009 in Kraft ist. Mit der Arbeitshilfe, die von der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" entwickelt wurde, soll auf die besonderen Anforderungen an eine sensible Verfahrensgestaltung bei häuslicher Gewalt hingewiesen werden.

Die Publikation richtet sich besonders an Familiengerichte, Jugendämter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Interventionsstellen. Die Handreichung soll diese in ihrer täglichen Arbeit bei der bedarfsgerechten Umsetzung des FamFG unterstützen.

Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und sozialen Milieus zieht. Gewalt durch den Partner gehört für viele Frauen und damit auch für deren Kinder zum Alltag. Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - in der Beziehung durch Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Dies zeigt die 2004 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellte repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland".

Bund-Länder Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt"

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" begleitet seit dem Frühjahr 2000 die nationale Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Vertreten sind die jeweils zuständigen Bundesministerien, die Fachministerkonferenzen der Bundesländer, die Kommunen, Präventionsprojekte sowie Nichtregierungsorganisationen wie die Vernetzungsstellen der ambulanten Beratungsstellen und der Frauenhäuser. Die Federführung für die Arbeitsgruppe liegt beim Bundesfamilienministerium.