Corona-Pandemie Akuthilfen für pflegende Angehörige sind verlängert

Eine junge Frau kniet vor einer älteren Frau im Rollstuhl
Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt - überwiegend von Angehörigen © BMFSFJ

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Deshalb sind die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis 30. Juni 2021 verlängert worden.

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Durch die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit können pflegende Angehörige, die berufstätig sind, leichter eine Freistellung in Anspruch nehmen - sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt ist auch, dass nach dem Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit danach.

Die einzelnen Maßnahmen:

  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung Bundesgesundheitsministerium) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per E-Mail, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz gelten nun bis 30. Juni 2021.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zur COVID-19-Pandemie Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen bis zur Höchstdauer beziehungsweise Gesamtdauer weiterhin in Anspruch nehmen.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

In Deutschland lebten Ende 2019 rund 4,1 Millionen Pflegebedürftige. Vier von fünf Pflegebedürftigen (80 Prozent beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Es gibt 4,8 Millionen häuslich Pflegende, davon sind etwa 2,5 Millionen erwerbstätig. Über 70 Prozent davon sind Frauen.

Informationen und Hilfsangebote

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums ist seit 2011 ein bundesweites Angebot für Ratsuchende rund um das Thema Pflege. Das Angebot des Pflegetelefons richtet sich an Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Dienstleister im Pflegesektor sowie die Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Das Pflegetelefon bietet fachliche Informationen zu allen Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegekontext. Des Weiteren bietet es Beratung und Hilfestellung insbesondere für Angehörige, die sich in der Pflegesituation überfordert fühlen und sich in einer Krisensituation befinden.

Die Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Zudem werden pflegende Angehörige über das Serviceportal "Wege zur Pflege" mit bedarfsspezifischen Informationen versorgt.