Schirmherrschaft 4. Weltkongress Rechtliche Betreuung

Der 4. Weltkongress Rechtliche Betreuung in Erkner
Der 4. Weltkongress Rechtliche Betreuung in Erkner© Ulrich Pfeiffer

Vom 14. bis 17. September findet der 4. Weltkongress Rechtliche Betreuung in Erkner bei Berlin statt. Ziel des Kongresses ist es, die weltweite Abschaffung der Entmündigung erwachsener Menschen weiter voranzubringen. Es werden rund 560 Fachleute aus Justiz und Politik, Betroffene, Ehrenamtliche und beruflich Betreuende sowie weitere Expertinnen und Experten des Erwachsenenschutzes aus mehr als 30 Staaten und fünf Kontinenten erwartet.

Der 4. Weltkongress steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas. Ausgerichtet wird die Veranstaltung vom Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) und dem International Guardianship Network.

Internationale Leitlinien

Der demografische Wandel stellt Staaten und Gesellschaften auf der ganzen Welt vor neue Herausforderungen. Wie können in einer immer älter werdenden Gesellschaft Menschen auch im höchsten Alter trotz Hilfebedarfs noch selbstbestimmt leben?

Der 4. Weltkongress zum Betreuungsrecht will hierzu den Fachaustausch weiter fördern und mit einer Abschlusserklärung internationale Leitlinien verabschieden.

Bundesseniorenministerin und Schirmherrin Manuela Schwesig betonte vorab: "Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeiten gehören zu einem menschenwürdigen Leben dazu - bis ins höchste Alter. Wer einen anderen Menschen rechtlich betreut, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe: Rechtliche Betreuung sorgt dafür, dass Menschen trotz einer Krankheit oder Behinderung teilhaben und ihre Rechte wahrnehmen können."

Schutz vor Ausbeutung und Fremdbestimmung

Expertinnen und Experten werden sich insbesondere damit beschäftigen, wie Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf in rechtlichen Angelegenheiten eigenständig handeln und ihre Rechtsgeschäfte besorgen können. Wie können sie vor Ausbeutung und Fremdbestimmung wirksam geschützt werden? Welchen Beitrag können das Erwachsenenschutzrecht, aber auch das Sozialsystem und das Gesundheitswesen dabei leisten?

Das Bundesseniorenministerium unterstützte vorab bereits die Kampagne "Keine Angst vor rechtlicher Betreuung!" sowie einen Posterwettbewerb für den Weltkongress und ist auch Mitglied im Internationalen vorbereitenden Beirat.

Der Weltkongress Betreuungsrecht findet seit 2010 alle zwei Jahre statt. Die bisherigen Gastgeber waren Japan (2010), Australien (2012) und die USA (2014).

Auf der Website des 4. Welkongresses können über eine Linksammlung YouTube-Videos der Reden und Posiumsdiskussionen abgerufen werden.