Sonderprogramm gestartet 100 Millionen Euro für den Erhalt gemeinnütziger Einrichtungen

Dr. Franziska Giffey in der Jugendherberge Berlin Ostkreuz bei der Unterzeichnung des Sonderprogramms
Dr. Franziska Giffey unterzeichnet in der Jugendherberge Berlin Ostkreuz die Richtlinie für das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"© Konstantin Gastmann/eventfotografen.berlin

Mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt das Bundesjugendministerium kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat das Programm am 27. August bei einem Besuch der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gestartet. Vor Ort unterzeichnete sie die notwendige Richtlinie.

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey:

"Die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustauschs sind von den Auswirkungen des Stillstands und der anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hart getroffen. Viele von ihnen sind kurzfristig in ihrer Existenz bedroht. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Sie bieten preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür werden kurzfristig 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen."

Liquiditätsengpässe abmildern

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Denn seit Mitte März 2020 waren Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.

Ab 1. September Antrag stellen

Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Für die Beantragung der Mittel müssen die Einrichtungen lediglich einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk gestellt werden.

Der Bundestag hatte die Bereitstellung der 100 Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes am 2. Juli beschlossen.

Weitere Hilfen für gemeinnützige Einrichtungen

Das jetzt gestartete Sonderprogramm ergänzt die Hilfen für gemeinnützige Organisationen im Bereich des Bundesfamilienministeriums: Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen können über ein KfW-Förderprogramm Unterstützung als Darlehen erhalten sowie Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen beantragen.