Viertes Investitionsprogramm Kita-Ausbau 100.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung

Dr. Katarina Barley sitzt am Schreibtisch und unterzeichnet das Gesetz zum weiteren Kita-Ausbau
Die neue Bundesfamilienministerin, Dr. Katarina Barley, unterzeichnet das Gesetz zum weiteren Kita-Ausbau © BMFSFJ

Am 2. Juni hat der Bundesrat dem "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" zugestimmt. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.

Mit dem nun beschlossenen vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2021 Finanzhilfen in Höhe von 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die zum Beispiel der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Insgesamt wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung investieren.

Gemeinsame Qualitätsziele

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Darauf aufbauend hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 19 Mai mehrheitlich auf Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verständigt. Das Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm ist ein erster wichtiger Beitrag.