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Hintergrund
Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen
In Deutschland sind Frauen heute genauso gut, oftmals sogar besser ausgebildet als Männer. Dennoch nimmt der Anteil von Frauen mit steigender Hierarchieebene und Unternehmensgröße ab. In den 330 größten deutschen Unternehmen waren 2010 nur 9,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen mit Frauen besetzt, bei den Vorstandspositionen sogar nur 2,7 Prozent. Es ist das Ziel der Bundesregierung, den Anteil von Frauen gerade in den obersten Führungsebenen der Wirtschaft nachhaltig zu erhöhen.
Auch die Bevölkerung sieht entsprechenden Handlungsbedarf: 70 Prozent der Bevölkerung erwarten von der Politik eine kombinierte Strategie, bestehend aus einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einer gesetzliche Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen (Untersuchung des DELTA-Instituts 2011 im Auftrag des Bundesfamilienministerium).
Gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung – die FlexiQuote
Dieses Anliegen verfolgt auch der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgestellte Stufenplan „Frauen und Männer in Führungspositionen“. Kern dieses Stufenplans ist die FlexiQuote - eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung von Unternehmen. Börsennotierte und vollmitbestimmte Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet, individuell für sich eine selbst bestimmte Frauenquote festzulegen - und zwar sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat. Die Zielvorgaben müssen veröffentlicht und innerhalb einer Jahresfrist erreicht werden. Dabei erlaubt die FlexiQuote jedem betroffenen Unternehmen flexible und individuelle Lösungen, die die unternehmerische Ausgangslage und die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Die FlexiQuote soll stufenweise eingeführt werden. Ab 2013 sind die börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen einbezogen, an denen der Bund zu 25 Prozent beteiligt ist. Ab 2014 greift die FlexiQuote dann für die Aufsichtsräte aller börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen. Ab 2015 gilt dies auch für die Vorstände dieser Unternehmen. Durch diese Staffelung wird den Unternehmen zusätzlich Zeit gegeben, die notwendigen Veränderungsprozesse einzuleiten.
Gesetz zur Verankerung der FlexiQuote
Der Stufenplan mit der FlexiQuote soll noch 2011 in einem Gesetz festgeschrieben werden. Im Unterschied zum Deutschen Corporate Governance Kodex schafft das Gesetz größere und zugleich notwendige Verbindlichkeit durch die Einführung von Sanktionen, wie etwa die Anfechtung von Aufsichtsratswahlen oder Bußgelder. Diese Sanktionen sind bereits heute für Verstöße gegen geltendes Recht vorgesehen.
Das Gesetz wird ergänzt durch eine Auslaufklausel: Die gesetzliche Pflicht entfällt für einzelne Unternehmen sobald und solange sie in Aufsichtsrat und Vorstand einen Frauenanteil von 30 Prozent erreicht haben.
Die FlexiQuote setzt als modernes Instrument auf Transparenz und marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Über öffentliche Rankings und die mediale Berichterstattung wird der Wettbewerb zwischen Unternehmen angeregt. Zudem werden Unternehmen ihre selbst gesetzte Quote vor der Belegschaft und dem Betriebsrat rechtfertigen müssen. Die Unternehmen werden also gezwungen sein, sich sehr genau anzuschauen, vor welchen Hürden hochqualifizierte Frauen in ihrem Unternehmen gestellt sind. Damit setzt die FlexiQuote an den Ursachen an, nicht nur an den Symptomen.
Weitere Maßnahmen des Stufenplans
Der Stufenplan der Bundesregierung umfasst ein Bündel weiterer Maßnahmen, um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben und in Führungspositionen zu schaffen. Ansatzpunkte sind hier unter anderem die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Veränderung der Unternehmenskultur insbesondere durch flexible Arbeitszeiten und die Überwindung weiterer Barrieren für die mangelnde Präsenz von Frauen in Führungspositionen.