Seiteninhalt
Schwerpunkt
Abschlussbericht zum Aktionsprogramm "Sicher leben im Alter"
Das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Hochschule der Polizei haben in den vergangenen vier Jahren das Aktionsprogramm "Sicher leben im Alter" durchgeführt. Ziel des Aktionsprogramms war es, Seniorinnen und Senioren vor Straftaten wie Eigentums- und Vermögensdelikten oder gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Am 8. November 2012 wurden die Ergebnisse des Aktionsprogrammes in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Das Programm hat Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit im Alter spezifisch auf jene Felder zugeschnitten, in denen ältere Menschen besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind beziehungsweise in denen passende Hilfeangebote für Betroffene noch wenig entwickelt sind. Dies betrifft Misshandlung und Vernachlässigung Pflegebedürftiger im häuslichen Umfeld, betrügerische und auf Täuschungen basierende Vermögensdelikte an älteren Menschen sowie Gewalterfahrungen durch aktuelle und ehemalige Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen. Auch die besondere Gefahr des Nicht-Erkennens nicht natürlicher Todesfälle im hohen Alter wurde thematisiert.
In Bezug auf die Gefährdungsbereiche älterer Menschen wurden im Rahmen des Aktionsprogramms unterschiedliche Präventionsansätze entwickelt und umgesetzt. Dazu zählte die Ausrichtung von Frauenhäusern, Beratungseinrichtungen und anderen Hilfeangeboten auf die spezifische Situation älterer Opfer von Gewalt in Partnerschaften und Ex-Partnerschaften sowie die Stärkung des präventiven Potenzials der ambulanten Pflege durch Sensibilisierung und Schulung von Pflegekräften im Hinblick auf die Problematik der Misshandlung und Vernachlässigung älterer Pflegebedürftiger durch Angehörige. Zudem wurden auch Ansätze zum Schutz älterer Menschen vor betrügerischen und auf Täuschungen basierenden Eigentums- und Vermögensdelikten und der Prävention von Tötungsdelikten durch Optimierung der Todesursachenfeststellung entworfen und realisiert.
Unterstützung Dritter gezielt schulen
Die Erfahrungen im Aktionsprogramm zeigen, dass mit sinkender unmittelbarer Ansprechbarkeit potenzieller hochaltriger Opfer für präventive Maßnahmen Ansätze an Bedeutung gewinnen, in denen Dritte als Unterstützer und so genannte Guardians einbezogen werden. Im Aktionsprogramm waren dies ambulante Pflegekräfte, die bei einem kritischen Verhalten von Angehörigen gegenüber den Pflegekräften geschult wurden, einzugreifen und zu intervenieren. Ebenso wurden etwa Beschäftigte in Banken, denen bei der Abwehr von Angriffen auf das Vermögen älterer Menschen eine wesentliche Rolle zukommen kann, geschult.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Institutionen des (häuslichen) Gewaltschutzes und der Opferhilfe richteten im Rahmen des Programms ihre Angebote stärker auf die Zielgruppe älterer, von Gewalt in Partnerschaften betroffener, Frauen aus. Wesentliche Bereiche, die zur Förderung von Sicherheit im Alter Beiträge leisten können, sind neben den Strafverfolgungsinstanzen und der zivilen Gerichtsbarkeit insbesondere der Pflege- und Gesundheitssektor, Einrichtungen des Gewalt- und Opferschutzes und andere psychosoziale Institutionen.
Projekt "Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter"
Im Rahmen des ebenfalls durch das Bundesfamilienministeriums geförderten Projekts "Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter" werden nun Ansätze des Aktionsprogramms fortentwickelt. Dabei wird erneut die besondere Gefährdung älterer Menschen im Bereich der Vermögensdelikte in den Blick genommen. Die Umsetzung der Maßnahmen durch die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster erfolgt in Kooperation mit Zoom - Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. aus Göttingen.
