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Foto einer Mutter mit Kind mit dem zusätzlichen Schriftzug "Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg"

Startschuss für den Bundesfreiwilligendienst

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat gemeinsam mit Freiwilligen symbolisch die ersten Verträge zum Bundesfreiwilligendienst unterzeichnet. Der neue Freiwilligendienst wird zum 1. Juli 2011 eingeführt und bietet die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz. Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist ebenso wie das Wehrrechtsänderungsgesetz am 3. Mai in Kraft getreten.


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Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"Es freut mich außerordentlich die ersten Bundesfreiwilligen begrüßen zu können. Tragen auch Sie dazu bei, dass der neue Bundesfreiwilligendienst ebenso erfolgreich sein wird, wie es der Zivildienst in den letzten 50 Jahren war."

Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst

Der Zivildienst kann als Wehrersatzdienst nicht unabhängig vom Wehrdienst bestehen bleiben. Er  wird daher - gemeinsam mit dem Wehrdienst - zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Der Bundesfreiwilligendienst soll auch helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes für unsere soziale Infrastruktur zumindest teilweise zu kompensieren. Daneben werden auch die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ gestärkt und ausgebaut.


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Leistungen, Wirkungen, Trends

Bundesfreiwilligendienst


Motiv der Informationskampagne zum Bundesfreiwilligendienst Detaillierte Informationen können interessierte Freiwillige und Einsatzstellen auf der Internetseite zum Bundesfreiwilligendienst abrufen.