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Startschuss für den Bundesfreiwilligendienst
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat gemeinsam mit Freiwilligen symbolisch die ersten Verträge zum Bundesfreiwilligendienst unterzeichnet. Der neue Freiwilligendienst wird zum 1. Juli 2011 eingeführt und bietet die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz. Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist ebenso wie das Wehrrechtsänderungsgesetz am 3. Mai in Kraft getreten.
Der Bundesfreiwilligendienst bietet rund 35.000 Männern und Frauen pro Jahr die Möglichkeit, sich im sozialen und ökologischen Bereich sowie in weiteren Einsatzgebieten zu engagieren. Damit steht erstmals auf Bundesebene ein attraktives Angebot auch für Frauen und ältere Menschen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren wollen, bereit. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten des Engagements für jüngere Freiwillige ausgeweitet.
Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, möglichst vielen Menschen die Chance zu einem freiwilligen Einsatz zu ermöglichen und soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln:
- Der neue Freiwilligendienst wird Männern und Frauen jeden Alters (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) angeboten.
- Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemals: Bundesamt für den Zivildienst) erkennt neue Einsatzplätze an; auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie Zivil- und Katastrophenschutz.
- Ein Einsatz im arbeitsmarktneutral auszugestaltenden Bundesfreiwilligendienst - bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung - dauert in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
- Das mit dem Bund zustande kommende Rechtsverhältnis setzt einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag von Freiwilligem / Freiwilliger und Einsatzstelle voraus.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Soweit die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen erhalten, erbringen die Einsatzstellen diese Leistungen. Sie zahlen für den Bund auch das vereinbarte Taschengeld und leisten die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle abgesprochen. Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze.
- Für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst soll es künftig auch Kindergeld geben.
- Im Bundesfreiwilligendienst wird es eine pädagogische Betreuung geben, die aus verschiedenen Elementen besteht, darunter 25 Seminartagen. Die Teilnahme an diesen 25 Seminartagen ist für alle Freiwilligen bis zum Alter von 27 Jahren Pflicht. Ältere Freiwillige nehmen an den Seminaren "in angemessenem Umfang" teil, wobei dies in der Regel von den unmittelbar Beteiligten vor Ort konkret umzusetzen ist. Verpflichtender Teil der 25 Seminartage ist ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung, das in den bisherigen Zivildienstschulen, die regional in Deutschland verteilt sind, durchgeführt werden wird.
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ist zum ganz überwiegenden Teil am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Damit ist die entscheidende Grundlage für den Dienstantritt der ersten Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst gelegt.
Informationen für Freiwillige, Träger und Einsatzstellen
Unter dem Motto "Zeit das Richtige zu tun" hat das Bundesfamilienministerium zudem eine Informationskampagne zum Bundesfreiwilligendienst gestartet. Freiwillige, Träger und Einsatzstellen sollen über Möglichkeiten, Einsatzgebiete und Rahmenbedingungen des neuen Bundesfreiwilligendienstes informiert werden.
Weiterführende Informationen für Interessierte finden sich auf der Internetseite zum Bundesfreiwilligendienst www.bundesfrewilligendienst.de. Die Serviceline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantwortet unter 0221 - 36 73 0 ebenfalls Fragen zum neuen Dienst.
