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Hintergrund

Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst

Der Zivildienst kann als Wehrersatzdienst nicht unabhängig vom Wehrdienst bestehen bleiben. Er  wird daher - gemeinsam mit dem Wehrdienst - zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Der Bundesfreiwilligendienst soll auch helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes für unsere soziale Infrastruktur zumindest teilweise zu kompensieren. Daneben werden auch die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ gestärkt und ausgebaut.

Dank des Engagements von bislang über 2,5 Millionen junger Männern und rund 37.000 in der Durchführung des Zivildienstes engagierten Einrichtungen hatte sich der Zivildienst in den fünfzig Jahren seines Bestehens zu einer gesellschaftlichen Institution mit jugend- und sozialpolitischer Bedeutung entwickelt. Die praktische Arbeit in den Dienststellen forderte und förderte wichtige Schlüsselkompetenzen; dies belegen die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hatte. Viele soziale Einrichtungen nutzten den Zivildienst zudem auch als Werbung für soziale Berufe und für die Gewinnung von - gerade auch männlichem - Nachwuchs sowie zur Motivierung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Anschluss an den Zivildienst.

Die große Herausforderung, diese positiven Effekte auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht (und damit des Zivildienstes) zum 1. Juli 2011 weitest möglich zu erhalten, hat die Bundesregierung als Chance begriffen, um mit der Einführung des neuen Bundesfreiwilligendienstes sowie dem Ausbau der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ bürgerschaftliches Engagement auf eine noch breitere Basis zu stellen.

Freiwilligendienste werden gestärkt

Der Bundesfreiwilligendienst wird als harmonische Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste gestaltet, damit unnötige Doppelstrukturen vermieden werden und eine schlanke Verwaltung gewährleistet ist, die die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger nutzt.

Entsprechend der bisher konstant hohen Nachfrage nach Freiwilligenplätzen und der hohen Bereitschaft von Zivildienstleistenden, den Zivildienst freiwillig zu verlängern, wird mit bis zu 35.000 Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst und gleichzeitig 35.000 FSJ/FÖJ Freiwilligen geplant. Insgesamt fördert der Bund künftig die Freiwilligendienste vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit rund 350 Millionen Euro.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Mit der Umbenennung des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) in das BAFzA sind auch weit reichende Änderungen der Aufgaben verknüpft. Ab dem 1. Juli beginnt der Bundesfreiwilligendienst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Bis zum 31. Dezember betreut das Bundesamt noch die Durchführung des auslaufenden Zivildienstes. Als weitere Aufgabe verbleibt zudem die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern.

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich "Alter und Pflege". Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms "Toleranz Fördern - Kompetenz stärken" und die Bundesservicestelle "Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser".