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Kristina Schröder bringt Gesetz zur Familienpflegezeit in Kabinett ein
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 23. März das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit in das Bundeskabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf fördert und unterstützt Beschäftigte bei der Pflege von Angehörigen. "Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs ins Kabinett sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und weg davon, Pflegende in die Arbeitslosigkeit und in die Altersarmut abzudrängen", erklärte Kristina Schröder.
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Die Vorteile der Familienpflegezeit im Überblick:
Für pflegebedürftige Familienmitglieder:
- Pflege im vertrauten Umfeld
- Vermeidung von Altersarmut aufgrund von Pflegebedarf
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
- Finanzielle Absicherung und verbindliche Rahmenbedingungen
- Erfüllung des Bedürfnisses, Familienmitglieder zu pflegen
- Beibehaltung des Kontakts zum Unternehmen
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Erhalt qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Planungssicherheit
- Kein finanziellerfinazieller Mehraufwand
In Deutschland beziehen heute rund 2,38 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,6 Millionen Menschen werden durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Auch Berufstätige (76 Prozent) möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten.
Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums belegt zudem: 91 Prozent aller Berufstätigen halten dies für wichtig, 49 Prozent sogar für sehr wichtig, dass es Berufstätigen erleichtert wird, Angehörige zu pflegen. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
