IRR Network Seitentitel

Hintergrund

Im Detail: Eckpunkte der Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit ist wegweisend dafür, wie die Herausforderungen des demographischen Wandels bewältigt und eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen gefunden werden können. Die Familienpflegezeit ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Sozialpolitik, von dem alle profitieren: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber.

Das Modell der Familienpflegezeit verfolgt folgende Ziele:

  • Verbesserte Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und der Wahrnehmung von pflegerischen Aufgaben.
  • Vermehrte Bereitschaft seitens der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Familienpflegezeit zu ermöglichen.
  • Optimierte Rahmenbedingungen, die es Pflegenden ermöglichen, ohne Angst vor Diskriminierung, vor Einbußen bei der Rente oder vor Arbeitsplatzverlust pflegerische Aufgaben im Familienkreis wahrzunehmen.
  • Keine pflegebedingten Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie.

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduzieren und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Altersarmut verhindern

Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit erhalten pflegende Angehörigen trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

Familienpflegezeit orientiert sich an erfolgreicher Altersteilzeit

In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Altersteilzeit wird die Förderung der Familienpflegezeit eine große Resonanz nach sich ziehen und eine umfassend positive Wirkung entfalten.