Kabinett beschließt Bundeskinderschutzgesetz
Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz wurde am 16. März 2011 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder durch Prävention und Intervention besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. Wesentlich sind dabei die Stärkung von Familien durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder, die neue Bundesinitiative Familienhebammen sowie verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
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"Der bestmögliche Schutz für unsere Kinder hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Mit dem heute von mir vorgelegten Bundeskinderschutzgesetz heben wir den Kinderschutz in Deutschland auf ein neues Niveau. Es ist damit ein Kinderschutzgesetz, das seinen Namen verdient."