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Kabinett beschließt Bundeskinderschutzgesetz

Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz wurde am 16. März 2011 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder durch Prävention und Intervention besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. Wesentlich sind dabei die Stärkung von Familien durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder, die neue Bundesinitiative Familienhebammen sowie verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.

Ein Baby blickt aus einem Berg von gelben Handtüchern. Frühe Hilfen verbessern Kinder- und Jugendschutz Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Das Gesetz greift auf Erfahrungen aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" zurück. Zudem basiert es auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums.

Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen oder zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden zudem in Kooperationsnetzwerken zusammengeführt.

Stärkung von Familienhebammen

Das Bundesfamilienministerium stärkt mit dem Bundeskinderschutzgesetz auch den Einsatz von Familienhebammen und stellt ab 2012 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Ebenso wird das so genannte "Jugendamts-Hopping" erschwert oder verhindert. Des Weiteren wird eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt schaffen, wenn gewichtige Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.

Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

Durch das Bundeskinderschutzgesetz wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht. Diese umfasst insbesondere die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ausgangspunkt für das Bundeskinderschutzgesetz waren die beiden Kinderschutzgipfel von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Regierungschefs der Länder am 19. Dezember 2007 und am 12. Juni 2008. Nach dem Scheitern eines Kinderschutzgesetzes im Laufe der 16. Legislaturperiode legte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder nach intensiven Beratungen mit Expertinnen und Experten am 14. Dezember ein neues Bundeskinderschutzgesetz vor. Dieses soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.