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Hintergrund
Im Detail: Instrumente und Maßnahmen
Kinder müssen gesund und gewaltfrei aufwachsen können und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Das neue Bundeskinderschutzgesetz steht für einen umfassenden, aktiven und wirksamen Kinderschutz und enthält ein breites Spektrum unterschiedlicher Instrumente und Maßnahmen. Schwerpunkte sind Prävention und Intervention, die den Schutz der Kinder stärken sollen.
Das Bundeskinderschutzgesetz stärkt damit sowohl Kinder und Familien als auch alle Akteure, die sich im Kinderschutz engagieren. Die Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes im Einzelnen:
Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke
- Das Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen oder zu verstetigen
- Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärztinnen und Ärzte und Polizei werden in Kooperationsnetzwerken zusammengeführt, damit Hilfen für Familien rund um die Geburt eines Kindes gut aufeinander abgestimmt werden
- Um Eltern besonders wirkungsvoll durch Frühe Hilfen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die "Bundesinitiative Familienhebammen" ins Leben gerufen und stellt ab 2012 insgesamt 120 Millionen Euro für den Einsatz von Familienhebammen zur Verfügung
Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit
- Mit einer Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger - dazu zählen zum Beispiel Ärzte oder Psychologen - gibt es Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Das schützt einerseits die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt andererseits die Brücke zum Jugendamt
- Das sogenannte "Jugendamts-Hopping" wird erschwert oder verhindert. Bei einem Umzug einer Familie wird sichergestellt, dass das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen
- Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes wird zur Pflicht - allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt und seine Durchführung auch nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist
Besserer Kinderschutz durch verbindliche Standards
- Durch das Bundeskinderschutzgesetz wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht
- Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist zukünftig an die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung geknüpft
Beratungsanspruch für Kinder
- Kinder erhalten durch die neuen gesetzlichen Regelungen einen eigenen Beratungsanspruch in Not- und Krisensituationen
Erweiterung der statistischen Datenerhebung
- Das Bundeskinderschutzgesetz erweitert die Datenbasis zum Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfestatistik. Künftig wird die Wahrnehmung des Schutzauftrags durch die Jugendämter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik ("§ 8a-Statistik") abgebildet
