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Bericht über Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder

Am 15. August hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in Deutschland beschlossen. Mit diesem Bericht legt die Bundesregierung erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten bundesweiten Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen vor.

Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Handy. Bildquelle: Colourbox Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist eine der Maßnahmen, um identifizierte Lücken im Hilfesystem zu schließen Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Der Bericht bildet eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des Handlungsbedarfs der nächsten Jahre auf Bundes- und Landesebene sowie zur Beantwortung der damit verknüpften verfassungsrechtlichen Fragen. Der Bericht besteht aus einem im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellten Gutachten sowie der vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Stellungnahme der Bundesregierung.

Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine bundesweite Vollerhebung aller bestehenden Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen einschließlich der auf bestimmte Zielgruppen oder Gewaltformen spezialisierten Angebote vor. Das Gutachten beleuchtet auch die Finanzierung der Einrichtungen sowie eine Vielzahl von Aspekten der praktischen Beratung. Es wurde von einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe ausgeführt. Für den  sozialwissenschaftlich-empirischen Teil sind Prof. Dr. Barbara Kavemann und Prof. Dr. Cornelia Helfferich, für den rechtswissenschaftlichen Teil ist Prof. Dr. Stephan Rixen verantwortlich. Der Erhebungszeitraum war März bis Oktober 2011.

Dichtes Netz an Unterstützungseinrichtungen

In Deutschland gibt es ein dichtes, ausdifferenziertes Netz an Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder: Die Bestandsaufnahme ergibt für Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser und über 40 Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen, die jährlich etwa 15.000 bis 17.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz und Beratung bieten.

Hinzu kommen mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt betroffene Frauen qualifiziert beraten und unterstützen, die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte in der Beratung abdecken:

  • 310 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen, die Frauen mit unterschiedlichem Gewalterleben beraten
  • 183 Fachberatungsstellen für von sexueller Gewalt betroffene Frauen
  • 67 Fachberatungsstellen für Frauen, die in Kindheit und Jugend sexuell missbraucht wurden
  • 130 Interventionsstellen, die pro-aktive Beratung nach polizeilicher Intervention wegen häuslicher Gewalt anbieten
  • 40 Fachberatungsstellen spezialisiert auf Opfer von Menschenhandel, teilweise mit Schutzwohnungen
  • zwölf Fachberatungsstellen spezialisiert für Mädchen und Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind. Eine davon bietet eine Bundesland-übergreifende Online-Beratung an, einige der Fachberatungsstellen haben zudem Schutzwohnungen.
  • zwei Fachberatungsstellen spezialisiert auf Betroffene von Stalking
  • eine Fachberatungsstelle spezialisiert auf die Problematik der Genitalverstümmelung
  • drei landesweite und eine kommunale Hotline bei häuslicher Gewalt
  • eine überregionale Hotline bei Zwangsverheiratung

Alle staatlichen Ebenen stehen in der Verantwortung, weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vor Ort und für notwendige Verbesserungen zu schaffen. Gemeinsam mit Fachorganisationen und Einrichtungsträgern vor Ort sind Bund, Länder und Kommunen entsprechend der verfassungsgemäßen Kompetenz gefordert, bestehende Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken für bestimmte Zielgruppen abzubauen und die Angebotsstruktur zukunftsfähig und zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.

Schutz vor Gewalt  sowie Beratung und Unterstützung

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass gewaltbetroffene Frauen regelmäßig unmittelbaren Schutz vor Gewalt sowie Beratung und Unterstützung in professionell dafür ausgelegten Einrichtungen finden. Dennoch finden nicht immer alle betroffenen Frauen die Unterstützung, die sie brauchen: Für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für psychisch kranke Frauen und für Frauen mit Behinderungen, bestehen teilweise Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken.

Im Zusammenspiel der Sozialleistungsgesetze, die für die Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und für deren Finanzierung von Bedeutung sind, analysiert das Gutachten einzelne konkrete Problemstellungen und benennt Lösungsvorschläge.

Handlungsfelder aus Sicht der Bundesregierung

Um die durch den Bericht identifizierten zentralen Herausforderungen zu meistern, sind Bund, Länder und Kommunen sowie die Träger der Unterstützungseinrichtungen und Fachorganisationen gefordert. In ihrer Stellungnahme identifiziert die Bundesregierung Handlungsbedarf vor allem in folgenden zentralen Bereichen:

  • Schutz und Unterstützung bei Gewalt und bei der Bewältigung ihrer Folgen als Aufgabe aller staatlichen Handlungsebenen
  • Notwendigkeit eines verstetigten bundesweiten Monitorings und einer Indikatorik zur Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit der Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt
  • Bedarfsanalyse, Bedarfsplanung und Kooperationsstrukturen als Bestandteile einer koordinierten Weiterentwicklung des Hilfesystems vor Ort nutzen
  • Bundesweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen als niedrigschwelliges Angebot mit Lotsenfunktion ins Hilfesystem einrichten
  • Verortung der psychosozialen Leistungen bei Gewalt im System des sozialen Leistungsrechts überprüfen und rechtlichen Klärungsbedarf hinsichtlich sozialrechtlicher Schnittstellen aufgreifen
  • Ungleichgewichte infolge inkompatibler Finanzierungsmodelle reduzieren
  • Fachliche Diskussion zu qualitativen Fragen der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen fortführen
  • Spezialisierte Versorgungsmodelle für gewaltbetroffene Frauen mit spezifischen Bedürfnissen entwickeln
  • Neue Impulse für Versorgungskonzepte aufgreifen und modellhaft erproben

Die Bundesregierung schließt eine der identifizierten Lücken im Hilfesystem mit dem bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das Anfang 2013 zur Verfügung stehen wird und Frauen einen einfachen Zugang zu Beratung ermöglicht. 

Kein Bedarf für grundsätzliche rechtliche Neuordnung durch Bundesgesetz

Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es derzeit keiner grundsätzlich angelegten rechtlichen Neuordnung durch ein eigenständiges Bundesgesetz. Festgestellte Defizite können im Wege effektiver Weiterentwicklungen des geltenden Rechts auf bundes- oder landesgesetzlicher Ebene sowie zum Beispiel durch bessere Nutzung von Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Kosten- und Einrichtungsträgern ausgeglichen werden, ohne dass dazu eine bundesgesetzliche Neuordnung mit Auswirkung auf die Verteilung der Finanzierungsverantwortlichkeiten erforderlich wäre.