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Was sind Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren?

Die Verantwortung für eine Familie zu tragen kann außerordentlich anstrengend und für Körper und Psyche sehr belastend sein. Wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder schon krank sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Das Müttergenesungswerk unterstützt mit über 70 Einrichtungen bundesweit Mütter, Väter und pflegende Angehörige mit umfassenden Gesundheitsangeboten. Die vom Müttergenesungswerk anerkannten, gemeinnützigen Kliniken bieten Kuren für Mütter und Väter sowie für pflegende Angehörige an. Es gibt Mütter-Kuren (ohne Kinder), Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren oder Kuren speziell für pflegende Angehörige.

Die Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche Kur dauert in der Regel drei Wochen und soll Ihnen helfen, den Alltag besser zu meistern und mit Zuversicht in die Zukunft zu schauen. Wenn bei Ihnen eine Kurbedürftigkeit vorliegt, kann Ihr Arzt Ihnen eine Kur verschreiben, die Sie dann bei ihrer Krankenkasse beantragen müssen.

Wenn Sie den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht bezahlen können, können Sie Unterstützung beim Deutschen Müttergenesungswerk beantragen. Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk-Verbund stehen als Anlaufpunkte für Fragen zu Mütter-Kuren sowie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren zur Verfügung. Sie erhalten dort Unterstützung beim Antragsverfahren, bei der Wahl der geeigneten Klinik sowie Hilfe bei der Organisation der Kurmaßnahme.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Müttergenesungswerks. Dort gibt es auch nähere Informationen zu den Schwerpunktmaßnahmen für alleinerziehende Mütter und Väter.