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2. Rechtsgrundlagen und finanzielle Regelungen
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Hauptsächlich zwei Tendenzen kennzeichnen die Veränderungen der rechtlichen Grundlagen für die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Die eine: Aufgaben und Ziele der Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern werden aktuell qualifizierter und detaillierter beschrieben als in vorigen Fassungen der Gesetze auf Bundes- und Länderebene vermutlich mit dem Ziel größerer Verbindlichkeit.
Die andere Tendenz: Vorgaben, die die Finanzierung, die Zuständigkeiten oder die Rahmenbedingungen (Mindestanforderungen) für den Betrieb von Einrichtungen betreffen, wurden in Umfang oder Gehalt reduziert. Qualitative Mindestanforderungen wurden - bundesweit gesehen, jedoch in Länderhoheit - verschlechtert. Hier wurde eine größere Unverbindlichkeit etabliert. Diese tendenzielle Deregulierung hat auf die Qualität des Gesamtangebots durchaus auch qualitätsfördernde Effekte: vereinfachte Finanzierungsverfahren, klare Zuständigkeitsregelungen vor Ort und weniger formalisierte Angebotsformen, d.h. ein flexibleres, an den Wünschen und Bedürfnissen von Familien orientiertes Angebot vor allem für Kinder unter drei Jahren kann dadurch gestützt werden.
Freie Träger von Kindertageseinrichtungen müssen sich durch die geänderten Rechtsgrundlagen von einer öffentlichen Förderung bereitgestellter Plätze (Objektfinanzierung) auf eine Finanzierung der Anwesenheit von Kindern (Subjektfinanzierung) umstellen.


