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Einleitung |
Das vorliegende Handbuch stellt die Ergebnisse des Projektes "Sozialpädagogische Familienhilfe in der Bundesrepublik Deutschland" (1.1.1994 - 31.12.1997) dar. Mit Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) werden meist kinderreiche Familien in gravierenden Unterversorgungslagen (Bildung, Arbeit, Wohnung, Finanzen usw.) unterstützt, die Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen haben. |
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1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH): Begriff und Forschungsüberblick |
In diesem Handbuch soll eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorgestellt werden, deren Zielgruppe vor allem sozial benachteiligte Familien sind, wenn eine dem Wohl eines Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
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2. Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Hilfen zur Erziehung |
In § 1 Abs. 1 SGB I benennt der Gesetzgeber die grundlegenden Ziele des Sozialgesetzbuches: Von der öffentlichen Jugendhilfe fordert der Gesetzgeber, zur Erfüllung dieser Aufgaben die notwendigen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. (§ 1 Abs. 2 SGB I).
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3. Sozialpädagogische Familienhilfe im Hilfeplanverfahren |
In § 1 Abs. 1 SGB I benennt der Gesetzgeber die grundlegenden Ziele des Sozialgesetzbuches: Von der öffentlichen Jugendhilfe fordert der Gesetzgeber, zur Erfüllung dieser Aufgaben die notwendigen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. (§ 1 Abs. 2 SGB I).
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4. Sozialpädagogische Familienhilfe als Unterstützungsangebot an Familien in Unterversorgungslagen |
Im folgenden sollen einige Daten, teils aus der Bestandsaufnahme des DJI zur Sozialpädagogischen Familienhilfe in Bayern, teils aus der Bundesjugendhilfestatistik, veranschaulichen, welche Familien tatsächlich mit SPFH unterstützt werden. |
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5. Arbeitsbereiche und Fragen der Qualifikation |
Entsprechend den vielfältigen Unterversorgungslagen und hohen Belastungen der Familien sind in der SPFH Tätigkeiten auf mehreren Ebenen notwendig. Es geht sowohl um emotionale und informelle als auch um instrumentelle Unterstützung.
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6. Organisation und Finanzierung |
Organisatorische Rahmenbedingungen beeinflussen - ebenso wie die Finanzierung - Fachlichkeit und Effizienz der Arbeit. Es ist hier die Art und Weise gemeint, wie die Hilfe jeweils vor Ort in organisatorische Strukturen eingebunden ist und wie sie jeweils inszeniert wird:
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7. Vorformen und historische Einordnung |
In der Sozialpädagogischen Familienhilfe haben sich verschiedene Formen psychosozialer Arbeit in besonderer Weise zu einer "alt-neuen" Hilfeform verknüpft; alt insofern, als es Vorformen aufsuchender sozialer Arbeit mit Familien gibt; neu, weil diese alten Konzepte im Kontext der Jugendhilfe wieder aufgegriffen und mit neuen methodischen Arbeitsweisen ausgeführt werden. |
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8. Sozialpädagogische Familienhilfe: Grundfragen, Widersprüche und Balancen |
All diese - im vorherigen Kapitel benannten - verschiedenen Stränge der Entwicklung von psychosozialer Arbeit können als Voraussetzungen Sozialpädagogischer Familienhilfe festgemacht werden. |
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9. Theoretische Grundlagen |
Eine solch umfassende Hilfe wie die SPFH ist ohne die Annahme eines Menschenbildes und ohne Vorstellungen über das menschliche Zusammenleben schwer leistbar: Dies betrifft das Bild, daß die Fachkräfte von sich haben, ihre Annahmen über ihre KlientInnen, ihr Verständnis für deren soziale Umgebung und ihre Meinung von der Gesellschaft. |
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10. Methoden und Arbeitsansätze der Sozialpädagogischen Familienhilfe |
Die Sozialpädagogische Familienhilfe erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, dem "Setting". Das Setting beinhaltet diejenigen Rahmenbedingungen, die an die Ziele der SPFH und an die Möglichkeiten der Familien angepaßt sind.
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11. Evaluation und Selbstevaluation in der Sozialpädagogischen Familienhilfe |
Evaluation bedeutet Auswertung, Einschätzung und Bewertung. Der Begriff bezeichnet in der sozialwissenschaftlichen Forschung das Bemühen, auf systematische Art und Weise über die Wirkung und die Qualität von Maßnahmen der sozialen Arbeit Aussagen zu gewinnen, sei es eher gutachterlich-bilanzierend oder auch qualifizierend-begleitend (Heiner 1996). |
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12. Kooperation und Vernetzung in der Sozialpädagogischen Familienhilfe |
Kooperation und Vernetzung haben zwei Aspekte: einerseits die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in bezug auf eine einzelne Familie, andererseits aber auch die Herstellung von fallübergreifenden Strukturen der Zusammenarbeit, die jeweils wieder dem Einzelfall zugute kommen.
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13. Integration von sozialer Gruppenarbeit in die Sozialpädagogische Familienhilfe |
Im folgenden Kapitel werden anhand von drei Beispielen Möglichkeiten einer Integration von Gruppenarbeit in die Sozialpädagogische Familienhilfe vorgestellt (> dazu auch Kapitel 15.1 SPFH im Stadtteilzentrum Bürgerhaus Trier-Nord, bei der pädagogisch-therapeutische Gruppenarbeit neben der Einzelfallarbeit einen konzeptionellen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet). |
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14. Sozialpädagogische Familienhilfe bei besonderen Situationen und Problemlagen |
Bei dem von mir entwickelten Arbeitsansatz in bezug auf sexuellen Mißbrauch handelt es sich um ein Konzept, das geeignet ist, Familienhelfern erweiterte Handlungsmöglichkeiten zu erschließen.
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15. Besondere Modelle von Sozialpädagogischer Familienhilfe |
Eine Zusammenfassung organisatorischer Modellformen von SPFH findet sich in Kapitel 6.1.2; weitere Hinweise auf Modelle sind enthalten in Kapitel 2.7: SPFH im Verbund mit anderen Erziehungshilfen aus der Hand eines Trägers, Kapitel 12.2.1: regionalisierte SPFH beim Kinderschutz und Mutterschutz e.V. in München
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16. Benachbarte Arbeitsansätze |
Der § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, der die Grundlagen der Hilfen zur Erziehung definiert, erlaubt in seiner Formulierung: "Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. ... " (Abs.2) und: "Hilfe zur Erziehung umfaßt insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. ..." |
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17. Literaturliste |
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18. Adressenliste |
Das Handbuch entstand u.a. in Zusammenarbeit mit den bzw. unter Berücksichtigung der folgenden Institutionen:
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