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9. Theoretische Grundlagen
Eine solch umfassende Hilfe wie die SPFH ist ohne die Annahme eines Menschenbildes und ohne Vorstellungen über das menschliche Zusammenleben schwer leistbar: Dies betrifft das Bild, daß die Fachkräfte von sich haben, ihre Annahmen über ihre KlientInnen, ihr Verständnis für deren soziale Umgebung und ihre Meinung von der Gesellschaft. Die Konzepte sozialpädagogischen Handelns und die gewählten Methoden müssen dementsprechend möglichst in einem Zusammenhang mit diesen Vorstellungen stehen, was sicher nicht ohne Widersprüche ist. Diese Vorstellungen und die daraus abgeleiteten Ziele sind bei einem professionellen Handeln im sozialen Bereich nicht beliebig, sie finden ihr Ziel und ihre Begrenzung im Menschenbild des Grundgesetzes. Dort ist die Würde des Menschen und dessen Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit von zentraler Bedeutung. Aus diesem Menschenbild leiten sich letztendlich die Rechte der Bürger und auch die Ziele der Jugendhilfe ab. Im § 1 KJHG ist dementsprechend das Recht junger Menschen auf die Förderung ihrer Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt. Pflege und Erziehung der Kinder sind dabei für die Eltern sowohl natürliches Recht als auch Pflicht. Jugendhilfe hat dabei die Aufgabe, die Eltern zu unterstützen.
Aus dem Grundgesetz, das ein rechtlich gesetztes Menschenbild ist (allerdings auf geschichtlicher Erfahrung beruhend), lassen sich zwar zentrale Leitsätze von Sozialpädagogischer Familienhilfe begründen (etwa die Förderung und die Achtung der Eigenverantwortlichkeit der KlientInnen) -, es lassen sich aber keine konkreten Konzepte oder Handlungsstrategien für das professionelle Handeln ableiten. Dies ist die Aufgabe von Theorien, die eine Doppelfunktion haben: sie dienen einerseits zur Ableitung von Konzepten, andererseits erlauben sie es, die fachliche Arbeit hinsichtlich der Zielsetzungen und der Methoden zu reflektieren. Theorien sind in der Sozialpädagogischen Familienhilfe aber nur ein fachliches Mittel zur Konzeptentwicklung und Reflexion der Arbeit. Entscheidend hinsichtlich der Ziele und für den Erfolg der Arbeit sind die "Kunden" der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die Familien selbst. In den Konzepten der Arbeit müssen sie dementsprechend ihren eigenständigen Platz haben. Theorien können immer nur Teilaspekte umfassen, mehrere Theorien sind deshalb - zumindest in komplexen sozialen Bereichen - grundsätzlich nützlicher als nur eine. Die notwendige Verwendung mehrerer Theorien führt dabei unvermeidlich zu gelegentlichen Widersprüchen, dies gehört aber zu den Grundgegebenheiten des Handlungsfeldes. Im Rahmen dieses Handbuches soll auf einige dieser theoretischen Ansätze, soweit sie für das Thema relevant erscheinen, eingegangen werden. Dies sind im folgenden:
systemische Sichtweise
Konstruktivismus
Empowermentansatz und
entwicklungspsychologische Erkenntnisse.
Gemeinsam ist den vorgestellten Ansätzen, daß sie den Menschen nicht isoliert, sondern in Beziehung zu anderen Menschen sehen, und daß sie ihn nicht passiv, sondern aktiv auf seine soziale Umgebung einwirkend beschreiben: im Bestreben nach Sicherheit, Entwicklung und Sinn. Insoweit zeigen sie ein Menschenbild, das mit dem des Grundgesetzes generell übereinstimmt. Das Leben und die Lebensentwürfe der KlientInnen und der Fachkräfte (und der AutorInnen dieses Buches) und deren professionelles Handeln spielt sich in unserer Gesellschaft, der Bundesrepublik Deutschland, ab. Deren Gegebenheiten - etwa die Prozesse der gesellschaftlichen Modernisierung, die staatliche Wiedervereinigung, die Arbeitsplatzsituation, die Statussymbole oder die kommunale Finanzkraft - sind jenseits oder ergänzend zu den angeführten Theorien von starkem Einfluß auf die Familien, die Jugendhilfe und die Sozialpädagogische Familienhilfe. Eine theoretische Analyse gesellschaftlicher Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland soll deshalb neben die genannten Theorien gestellt werden.


